Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten kann der Bahnreisende mindestens 25 % und ab einer Verspätung von 120 Minuten mindestens 50 % Erstattung des Fahrkartenpreises verlangen. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht.

Ein Polizist wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 €, insgesamt also 5.400 € verurteilt. Wegen der verhängten Geldstrafe legte er eine auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision ein. Diese blieb ohne Erfolg

Eine Kindesmutter aus Kenia darf ihren sechsjährigen Sohn zurzeit nicht entsprechend den kulturellen Riten ihres Heimatlandes beschneiden lassen. Zurzeit spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn eine Beschneidung vollzogen werde.

Eine entgeltliche Gebrauchtwagen-Garantie mit der Klausel, dass Voraussetzung für Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer am KFZ die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten beim Verkäufer oder in einer anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, ist unwirksam.

Grundsätzlich obliegt es jedem Eigentümer, die auf seinem Grundstück vorhandenen und unterhaltenen Bäume in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, damit von ihnen keine Gefahr ausgeht. Muss aber ein privater Eigentümer einen Fachmann hinzuziehen?

Die AOK bleibt bis auf weiteres berechtigt, im Internet mittels des sogenannten Krankenhausnavigators über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu informieren. Die Prüfung der Streitfrage sei zu komplex, um im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden zu werden.

Das BVerwG hat entschieden, dass Magnetschmuck nicht zu den apothekenüblichen Waren gehört und deshalb in Apotheken nicht angeboten und verkauft werden darf.Es gäbe keine wissenschaftlich tragfähige Erklärung zur Wirksamkeit von Magnetschmuck.

Entgegen der Auffassung der Klägerin hat das Landgericht einen Gutschein nicht als sogenannte Inhaberschuldverschreibung anerkannt, wonach die Verjährungsfrist 30 Jahre betrüge. Die auf dem Gutschein vermerkte Gültigkeitsdauer von 1/2 Jahr war unwirksam.

Weil sie es versäumten, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung einer Computertomographie hinzuzuziehen, haften ein Krankenhaus und der behandelnde Chefarzt. Durch das Versäumnis wurde ein massiver Hirnstamminfarkt einer Patientin zu spät erkannt.

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat durch Urteil entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mithilfe von E-Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind. E-Zigaretten selbst seien somit keine Medizinprodukte.