Die 18. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen einen 21-jährigen Klimaaktivisten der Gruppierung "Aufstand der letzten Generation" bestätigt. Die Blockade habe gezielt in die Rechte Dritter eingegriffen, um eigene politische Ziele zu erreichen, so das Gericht.

Im vorliegenden Fall wurde gegen einen Jurastudent ein Strafverfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung und einer Beförderungserschleichung eingeleitet. Er wolle Rechtsanwalt werden, was durch eine Verurteilung vereitelt werden könnte.

In einem Festzelt auf dem Oktoberfest vergaß ein 28-jähriger Bauingenieur seinen Anstand und versuchte aufdringlich eine 34-Jährige "anzubaggern". Die Situation eskalierte, die mit einem Polizeieinsatz endete. Der 28-Jährige wurde nun wegen sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe von 5.400 € verurteilt.

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat durch Beschluss entschieden, dass auch Fälle der sogenannten "Polizeiflucht" dem seit 13. Oktober 2017 geltenden Straftatbestand "§ 315d StGB - Verbotene Kraftfahrzeugrennen" unterfallen können.

Das Landgericht Berlin hat eine Mutter und deren Adoptivbruder u.a. wegen sexuellen Missbrauchs der drei Töchter der Frau zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Mutter habe dem Angeklagten die Kinder zur Verfügung gestellt und dafür gesorgt, dass sie die Misshandlungen über sich ergehen ließen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen vier Werke des Künstlers Gerhard Richter aus dessen Altpapiertonne entwendet zu haben. Die Werke hatte der Künstler zuvor als misslungen verworfen und begehrte statt deren Verbreitung deren ordnungsgemäße Entsorgung.

Zwischen einer 16-Jährigen und einem 27-Jährigen entfachte sich ein reger Austausch über WhatsApp, bei dem die Schülerin auch Nacktbilder von sich verschickte. Er wollte mehr und es kam zu eindeutigen Anspielungen. Als sie sich weigerte, drohte er ihre Bilder auf Facebook zu veröffentlichen und in der Schule auszuhängen.

Das Landgericht Osnabrück hat im Verfahren gegen eine 66-jährige ehemalige Realschullehrerin das Urteil verkündet und sie in 112 Fällen des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung für schuldig befunden. Gegen die Angeklagte wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verhängt.

Nach Auffassung des OLG Frankfurt kann der Tatbestand des Betruges auch dann erfüllt sein, wenn Täter und Opfer wissen, dass die geltend gemachte Forderung nicht berechtigt ist, das Opfer aber zahlt, weil "es seine Ruhe haben will" oder "es ihm egal ist".

Im vorliegenden Fall gab ein 59-jähriger Münchner an, dass er pro Tag 15g Marihuana rauche. Der Sachverständige führte eine Haaranalyse durch und war beeindruckt vom Ergebnis. Das seien die höchsten Werte, die er in seiner 25-jährigen Berufszeit ermitteln konnte.