Im vorliegenden Fall wurde gegen einen Jurastudent ein Strafverfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung und einer Beförderungserschleichung eingeleitet. Er wolle Rechtsanwalt werden, was durch eine Verurteilung vereitelt werden könnte.

Der Sachverhalt

Die Staatsanwältin beschuldigte den Angeklagten mit der U3 in Richtung Moosach absichtlich ohne den erforderlichen Fahrschein über 2,80 € gefahren zu sein. Kurz vor der U-Bahnhaltestelle Universität wurde in der U-Bahn eine allgemeine Fahrscheinkontrolle durchgeführt.

Der Angeklagte soll am U-Bahnhof Universität ausgestiegen sein, um sich durch Flucht der Kontrolle und damit der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 € zu entziehen.

Nach einigen Metern konnte der Angeklagte von zwei Kontrolleuren festgehalten werden. Der Angeklagte versetzte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft daraufhin einem Kontrolleur mit seinem Ellenbogen gezielt einen Schlag in das Gesicht, so dass dieser eine gerötete Schwellung unter dem linken Auge erlitt.

Der Angeklagte soll in der Absicht gehandelt haben den Geschädigten so dazu zu bringen, ihn loszulassen, sodass der Angeklagte sich eine Zahlung in entsprechender Höhe ersparen könnte. Den Kontrolleuren gelang es jedoch, den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und die Personalien zu erfassen.

Aussage des Beschuldigten

Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass ihm ein Drei-Tage-MVV-Ticket zusammen mit seiner Lederjacke in der Diskothek gestohlen worden sei, was sein Bruder bezeugte. Er wolle Rechtsanwalt werden oder in den Staatsdienst gehen, was durch eine Verurteilung vereitelt werden könnte.

Der Angeklagte erklärte selbst: "Es war eine lange Nacht. In dem Moment wollte ich nur nach Hause. Als mich der Kontrolleur fragte, versuchte ich, meinen Arm loszureißen, wollte aber niemand schädigen. Ich wollte entkommen, aber es waren fünf Personen auf mir und ich lag am Boden."

Aussage des Kontrolleurs

Der Kontrolleur gab an: "Der Angeklagte schlug mir seinen Ellenbogen ans linke Ohr. Ob das Absicht war, kann ich nicht sagen. Ich hatte den Eindruck, dass sich der Angeklagte befreien wollte, um der Maßnahme zu entgehen. Ich erlitt keine Platzwunde, sondern nur für einige Tage eine rote und dann blaue Stelle. Ich hatte (bereits früher) eine Gehirnblutung, was der Angeklagte nicht wissen konnte. Nach jedem Schlag auf den Kopf muss ich ins Krankenhaus. Ich war dann drei bis vier Tage zu Hause und dann wieder in der Arbeit.

An Ort und Stelle versuchte der Angeklagte sich bei mir zu entschuldigen. Ich nahm die Entschuldigung nicht an, weil er eine Körperverletzung begangen hat. Ich wollte die heutige Hauptverhandlung abwarten und dann abwarten, ob ich zivilrechtliche Ansprüche stellen werde. Ich hatte wegen des Vorfalls Verdienstausfall, weil ich zwar Lohnfortzahlung erhielt, aber keine Sonntags-, Nacht- und Schichtzuschläge. Mit 1.000,- € Schmerzensgeld bin ich einverstanden und mache in diesem Fall keine weiteren Ansprüche zivilrechtlicher Art geltend.“

Die Entscheidung

Das Amtsgericht München stellte nach interner Beratung mit Zustimmung des Angeklagten, seines Verteidigers und der Staatsanwaltschaft das Verfahren im Hinblick auf den in der Hauptverhandlung durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich ein. 

Gericht:
Amtsgericht München, Aktenzeichen 843 Ls 245 Js 120536/19

AG München, PM
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