Der etwa 100 kg schwere Fußballfan sprang einen Polizeibeamten von hinten an, legte seinen rechten Unterarm um seinen Hals und zog den Würgegriff mit voller Kraft zu. Der Beamte versuchte erfolglos den Angreifer abzuschütteln und geriet durch das Abschneiden der Luftzufuhr an den Rand der Bewusstlosigkeit und in Todesangst.

Ein Fußballfan randalierte in einem U-Bahn-Sonderzug mit anderen Fans. Hierbei warf er einen Feuerlöscher gegen die Frontscheibe eines entgegenkommenden Zuges. Der Fan wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über 7 Jahren verurteilt. Dagegen legte er Revision ein.

Ein Junger Mann überquerte einen Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten. Ein Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen, berührte ihn aber mit dem Fahrzeug. Es kam zum Streit, bei dem der Rentner gesagt haben soll, dass er ihn erschießen würde. Zuhause fand die Polizei bei dem Rentner eine Smith & Wesson.

Ein Italiener kam aus Rom, um in Tschechien Drogen zu besorgen und wurde dann kurz vor München von der Polizei erwischt. Knapp 100g Crystal Meth in feinster Qualität hatte er im Auto versteckt. Dies sei für seinen Eigenbedarf, so der Angeklagte. Das Amtsgericht München hat nun sein Urteil gesprochen.

Der 55-Jährige chattete über WhatsApp mit einer 9-Jährigen, die er über die Mutter seit einiger Zeit kannte. Er fragte das Mädchen nach ihrem Freund aus, ob sie für ihn auch eine Freundin hätte, die nicht erwachsen sein müsse und ob man dann nicht was zu viert machen wolle. Der Mann erhielt 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Da der Mann aus München an der Tankstelle keinen Alkohol erhielt, rastete dieser völlig aus. Die herbeigerufene Polizei konnte den Mann ebenfalls nicht beruhigen. Stattdesssen bekamen sie ein nacktes Hinterteil präsentiert, gefolgt von einem Trommelfeuer an Schimpfwörtern. Das AG München hat nun sein Urteil gesprochen.

Der werdende Vater wollte zu jedem Preis die Schwangerschaft seiner 19-jährigen Ex-Freundin abbrechen, um sein Leben frei und unbeschwert weiterleben zu können. Zusammen mit einem Freund lockte er das Mädchen in ein Waldgebiet. Dort musste sie ihr Leben lassen. Das Landgericht Berlin hat nun sein Urteil gesprochen.

Der 8-jährige Sohn des Klägers nahm wieder den Nachnamen der Mutter an, weil man sich von der kriminellen Vergangenheit des Vaters distanzieren und Nachteile für die schulische und berufliche Entwicklung ausschließen wollte. Der inhaftierte Vater ist dagegen und klagt gegen die Namesänderung.

Das in der Öffentlichkeit hörbare Singen des sog. U-Bahn-Liedes mit dem Text "Eine U-Bahn, eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir!" kann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss.

Ein Beitrag zur gegenwärtigen Debatte um Sex-Mobs und sexueller Belästigung, zur Hemmschwelle von Richtern, überhaupt über sexuelle Themen zu sprechen und zur Feststellung, dass das deutsche Sexualstrafrecht zunehmend groteskere Ausmaße annimmt.