Ist ein minderjähriges Kind Erbe seiner verstorbenen Mutter und verwaltet sein Vater das aus dem Nachlass stammende Erbe des Kindes, hat er über das verwaltete Vermögen ein vollständiges Verzeichnis zu erstellen und die Richtigkeit seiner Angaben zu versichern.
Heiraten Frauen in Afghanistan trotz familiären Verbots, kann die Verfolgung durch Familienmitglieder eine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland begründe, so das Urteil des VG Stuttgart. Frauen müssen dort mit empfindlichen Strafen für Leib und Leben rechnen.
Das Arbeitsgericht Köln hat durch Urteil entschieden, dass die tarifliche Regelung einer notwendigen Körpergröße von 165 cm bis 198 cm für Pilotinnen und Piloten weibliche Bewerber mittelbar diskriminiert, da diese Regelung deutlich mehr Frauen als Männer von der Pilotenausbildung ausschließe.
Die Internationale Handwerksmesse ist keine Freizeitveranstaltung, so das Urteil des AG München. Bei einem dort geschlossenen Kaufvertrag besteht daher kein Widerrufsrecht nach den Grundsätzen der Haustürgeschäfte.
Eine Universität darf den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer el. Lernplattform zur Verfügung stellen, wenn diese Teile höchstens 12% des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der Uni keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten wurde.
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen. Dem Betroffenen steht dann kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu.
Das Tierschutzbüro fordert die örtliche Volksbank durch einen Aufruf auf der eigenen Webseite öffentlich auf, das Konto des Pelztierzüchterverbandes zu kündigen. Nach Urteil des LG Osnabrück sei der Boykottaufruf rechtmäßig.
Die Faxübermittlung fristwahrender Schriftsätze darf einem Auszubildenden nur dann übertragen werden, wenn dieser mit einer solchen Tätigkeit vertraut ist und eine regelmäßige Kontrolle seiner Tätigkeit keine Beanstandungen ergeben hat, so der BGH. Zum Thema Wiedereinsetzung.
Viele Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur beschwert, dass sie zu Werbezwecken unter Anzeige einer falschen Rufnummer angerufen worden seien. Aufgrund der vielen Hinweise werden nun Wohnräume sowie Geschäftsräume verschiedener Gesellschaften durchsucht.
Auf einer frei zugänglichen Internetseite konnte man sich mit Namen in eine Liste eingetragen, um eine angekündigte "Schotter - Aktion" anlässlich des Castortransportes zu unterstützen. Auch ein Abgeordneter der Partei "Die Linke" war dabei...