Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.
Ein Vater beabsichtigte seine Unterhaltsschuld für seinen 2006 geborenen Sohn auf Null zu reduzieren. Dazu meldete er sein Gewerbe ab und beantragte Verfahrenskostenhilfe. Dummerweise beobachtete der Anwalt des Kindes, dass der Vater doch seinem Gewerbe nachkam.
Werden Arzneimittel, die in einer verordneten Großpackung (N3) nicht lieferbar sind, zulässig in mehreren kleineren Packungen (N1) von der Apotheke abgegeben, richtet sich die von gesetzlich Versicherten zu leistende Zuzahlung nach den tatsächlich abgegeben Packungen.
Die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist" und als "einzigen Schadstoff Nikotin enthält" sind irreführend und damit unzulässig.
Mit Urteil wurde die Klage eines Fußgängers gegen eine Stadt wegen zu großer Niveauunterschiede auf einem Fußweg abgewiesen. Das Gericht stellte bei einem Orttermin keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht fest. Ein sorgfältiger Fußgänger müsse mit Unebenheiten von bis zu 2,5 cm rechnen.
Die Klausel "Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich" hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand.
Ein Juwelier muss auch dann die vorgeschriebene Preisauszeichnung der ausgestellten Ringe in Schaukästen und in den Schaufenstern vornehmen, wenn es sich bei den Ringen um Attrappen handelt. Der schwankende Goldpreis steht einer Preisauszeichnung nicht entgegen.
Wird ein einheitlicher Anspruch geltend gemacht, der sich aus mehreren Rechnungsposten zusammensetzt, hemmt die Zustellung eines Mahnbescheides die Verjährung, auch wenn die Rechnungsposten im Mahnbescheid nicht aufgeschlüsselt werden.
Immer wieder lässt sich bei der Durchsicht von Prüfungsarbeiten feststellen, dass die meisten BearbeiterInnen ein großes Fundament an dogmatischen Wissen im jeweiligen Fach aufweisen, das Gutachten an und für sich jedoch nicht hinreichend zufriedenstellend aufgebaut wird und somit kostbare Punkte verschenkt werden.
Hat der Betreiber eines Krankenhauses den Zugang zum Haupteingang von Laub und Schmutz befreit und nach knapp zwei Stunden stürzt ein Besucher, so haftet die Klinik nicht, auch wenn nach der Reinigung aufgrund des stürmischen Windes wieder eine erhebliche Menge Laub auf den Weg geweht worden ist.