Das OLG Oldenburg hat dem Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Klägers, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V., zu kündigen. Dem Boykottaufruf komme eine sogenannte Prangerwirkung zu.
Zahnärzte sind verpflichtet, den zahnärztlichen Notfalldienst an jedem Ort zu gewährleisten, an dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Nach Urteil des OVG NRW sei nicht zu beanstanden, wenn Zahnärzte für den Ort der Zweigstelle nur etwa halb so oft zu Notdiensten herangezogen werden wie am Standort der Hauptpraxis.
Die wirklich unangenehmen Seiten von Schnee und Eis zeigen sich, sobald es um die Räum- und Streupflicht geht. Eine Zusammenstellung aus Recht & Urteile zum Inhalt und Umfang der sogenannten Verkehrssicherungspflicht.
Nach langjähriger Rechtsprechung des BFH erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Diese Rechtsprechung hat der BFH in seinem Urteil (Az. III R 22/13) mit Bezug auf die Gesetzesänderung 2012 aufgegeben.
Die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann, abhängig vom Kontext, eine ehrverletzende Äußerung sein, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Kontext zielte bewusst darauf, die Beschwerdeführerin absichtlich zu verletzen.
Das LG Koblenz hat durch Urteil (Az. 3 O 205/13) entschieden, dass die Klauseln zur Kameraüberwachung in den AGB eines Fitness-Studios nicht klar und verständlich seien. Es werde nicht hinreichend konkretisiert, welche Bereiche überwacht werden oder wie mit der Datenspeicherung umgegangen wird.
Mit Urteil (Az. 3 0 205/13) hat das LG Koblenz entschieden, dass die in der AGB eines Fitness-Studios enthaltene Schwangerschafts-Regelung den Verbraucher unangemessen benachteiligt und mit dem wesentlichen Grundgedanken der §§ 626, 314 BGB nicht vereinbar ist.
Nach Urteil des AG München (Az. 415 C 3398/13) darf der Inhaber eines Stellplatzes diesen in seiner kompletten Breite ausnützen. Das Auto darf auch dann bis zur rechten Markierung geparkt werden, wenn dies dem Nutzer des danebenliegenden Parkplatzes das Einsteigen erschwert.
Weil der Onlinedienst einer großen Tageszeitung die Videos einer Festnahme weiterhin öffentlich zugänglich machten, ohne die Köpfe der Polizisten zu verpixeln, muss der Onlinedienst nun 10000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Dieser hatte gegen eine ergangene einstweilige Verfügung verstoßen.
Anfang Dezember 2013 wurden massenhaft Abmahnungen an Nutzerinnen und Nutzer des Videostreaming-Dienstes Redtube.com verschickt und diese zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordert. Die Fraktion DIE LINKE fragte nach...