Auch wenn ein Polizist mit "Scheiß Bullenschwein" und weiteren Ausdrücken beleidigt wird, rechtfertigt dies nach Entscheidung des LG Oldenburg keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Voraussetzung dafür sei eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Einer Patientin, bei der sich im Verlauf einer therapiebegleitenden Heparinbehandlung schmerzhafte Hämatome gebildet haben, steht ein Schadensersatzanspruch dann nicht zu, wenn sie der - fehlerfrei durchgeführten - Behandlung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zugestimmt hätte.
Das Land NRW weigerte sich bisher, einem Beschluss des VG Aachen nachzukommen, wonach NRW verpflichtet wurde, einen tätowierten Bewerber zur Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst zuzulassen. Trotz eingelegter Beschwerde sei der Beschluss zu befolgen.
Eine Klagezustellung ist nicht deshalb unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird. Die nach § 131 Abs. 1 ZPO geforderte Beifügung von Urkunden, auf die in der Klageschrift genommen wird, ist nicht konstitutiv für die Wirksamkeit der Zustellung.
Der 1. Strafsenat des OLG Oldenburg hat Entscheidungen des 2. Strafsenats zur Auslieferung eines türkischen Staatsbürgers in sein Heimatland aufgehoben. Ursprünglich wurde die Auslieferungshaft zum Zwecke der Strafverfolgung im April 2008 angeordnet und im November 2008 die Auslieferung für zulässig erklärt.
Ein Nachbar könne die Beseitigung eines Schwerbehindertenparkplatzes allenfalls verlangen, wenn hierfür ein besonderes Interesse besteht, so das Urteil. Niemand habe aber Anspruch darauf, dass in der Nähe seines Hauses sämtliche Parkmöglichkeiten auf Dauer erhalten bleiben.
Ist eine Tiefgarage nicht für den allgemeinen Verkehr geöffnet, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich, besteht beim Vermieter auch nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht, so das Urteil des AG München.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil entschieden, steht einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zu.
Das Amtsgericht Hannover hat der Mutter eines 17-jährigen Jungens die Entscheidung für die Zustimmung zur Anmeldung zum begleiteten Fahren übertragen. Der Vater lehnte die Zustimmung ab, weil der Sohn ihm vor etwa 1-2 Jahren eine SMS mit beleidigendem Inhalt geschrieben habe.
EuGH-Urteil - Zwar stellt die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar, doch sind diese Maßnahmen gerechtfertigt, um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu verhindern.