Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko sind zur Altersvorsorge ungeeignet, so das Urteil des OLG Oldenburg, der Anlageberater hafte für seine fehlerhafte Beratung. Das Gericht verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz von mehr als 13.000 €.

Abermals muss die Firma DePuy Hüftgelenkprothesen wegen hoher Revisionsraten zurückrufen. Betroffenen Patienten stehen Schmerzensgeldansprüche zu. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bogdanow.

Eine testamentarische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne weiteres so ausgelegt werden, dass dann, wenn der Erbe den Erbfall erlebt (so dass der Ersatzerbfall nicht eintritt), eine Vor- und Nacherbschaft gewollt ist.

Menschen mit einer Behinderung können eine Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn diese u.a. wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Bei einer Harn- bzw. Stuhlinkontinenz sei das Tragen von Windeln aber zumutbar.

Einen Rechtsanwalt treffen zahlreiche Pflichten. Er muss sich nicht nur gut mit den einschlägigen Gesetzen auskennen, sondern auch seine Büroorganisation im Griff haben. Besonders wichtig ist die Überwachung von Fristen.

Gibt ein Apotheker in grob fehlerhafter Weise ein falsches Medikament an einen Patienten aus und bleibt unaufklärbar, ob ein gesundheitlicher Schaden des Patienten auf diesen Fehler zurückzuführen ist, muss der Apotheker beweisen, dass der Schaden nicht auf der Fehlmedikation beruht.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte kann in Nordrhein-Westfalen nur eine Frau sein, so das Urteil des VG Arnsberg. Das Landesgleichstellungsgesetz bestimme ausdrücklich, dass als Gleichstellungsbeauftragte eine Frau zu bestellen sei. Dies sei durch das AGG gedeckt.

Nach Urteil des VG Freiburg stellt der Befall eines Wohnmobils mit Ungeziefer jedenfalls dann einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn das Ungeziefer die Substanz der Sache angreift oder die Gefahr des vollständigen Verlusts der Gebrauchsfähigkeit besteht.

Auch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen dürfen keine Schreiben mit beleidigendem Inhalt an die Tür des Nachbarn gehängt und somit öffentlich zugänglich gemacht werden, so das Urteil des AG München. Solch ein Zettel diene allein dem Zweck, die Gegenseite in Misskredit zu bringen.

Mit einem Urteil hat das OLG Frankfurt am Main einem Demonstrationsteilnehmer, der während einer Demonstration von einem Polizeihund gebissen wurde, gegen das Land Hessen eine Entschädigung von 300,- € zugesprochen.