Der BGH befasste sich mit der Frage, ob die Einrede des § 439 III auf Grund unverhältnismäßig hoher Kosten der Nacherfüllung ausgeschlossen ist, wenn die Nacherfüllung zuvor ernsthaft und endgültig verweigert wurde.

Aufgrund der seit Jahren angespannten Personalsituation seien viele Richterinnen und Richter gesundheitlich angeschlagen und auf Dauer nicht dazu in der Lage, den bei fortdauernd hohen Eingängen und hohen Verfahrensbeständen notwendigen deutlich überdurchschnittlichen Einsatz aufzubringen.

Bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen PIN zeitnah nach einem Diebstahl spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karte notiert hat oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat.

Wenn ein Richter in eigener Sache Mandant des Prozessbevollmächtigten einer Partei ist, ist gegen ihn die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt, so die Entscheidung (AZ. 23 U 121/13) des KG Berlin. 

Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Dem Charakter einer Vorzugslast steht nicht entgegen, dass auch die Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind.

Mit Urteil hat das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 62/13) Urheberschutz für einen spirituellen Text bestätigt, den seine Verfasserin in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth empfangen haben will. Der geistige Zustand des Werkschaffenden sei unerheblich.

Nach Urteil des VGH Baden-Württemberg (Az. 1 S 1458/12) ist die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl, nach der nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, unwirksam.

Die Überwachung des Hausflurs mit einem Video-Türspion verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitmietern und Dritten. Eine Überwachung des Hausflures, der Hauseingangstür oder anderer gemeinschaftsbezogener Flächen ist grundsätzlich unzulässig.

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (Az. VGH B 35/12), ist die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen ist verfassungsgemäß.

Ein Wasserversorgungsunternehmen ist zur ordnungsgemäßen Unterhaltung einer Frischwasserzuleitung beim Abnehmer bis zur Wasseruhr verpflichtet. Kommt es zum Wasserschaden, der durch den Bereich vor der Wasseruhr verursacht wurde, haftet der Versorger.