Verschweigt ein Hauseigentümer dem Stromversorger böswillig, wer in seinem Haus die Stromversorgung nutzt, muss er wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung die Stromrechnung selbst bezahlen, so das Urteil des OLG Nürnberg (Az. 2 U 2401/12).
Eine Ballettstange sei kein Barhocker, so das AG München in seinem Urteil (281 C 11625/13). Deshalb besteht bei unsachgemäßer Nutzung einer Ballettstange und einer dadurch verursachten Verletzung kein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Verein.
Kann ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht im Folgejahr nachholen und führt die einmalige Verletzung der Fortbildungspflicht zwingend zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung? Der BGH beschäftigte sich in seinem Beschluss mit diesen Fragen.
Von einem geringfügigen Mangel, der zwar den Rücktritt, nicht aber die übrigen Gewährleistungsrechte ausschließt, kann in der Regel gesprochen werden, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand die flexible Schwelle von fünf Prozent des Kaufpreises nicht übersteigt.
Eine 14-jährige Mitschülerin wurde getreten und geschlagen und mit den Haaren am Boden geschleift. Wer sich als Schüler an solch einer gewalttätigen Auseinandersetzung gegen eine Mitschülerin beteiligt, muss mit einer Verweisung auf eine andere Schule rechnen.
Wer einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial anbringt, hat gegen den Werbenden einen Unterlassungsanspruch, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. Ein einmaliger und räumlich gegrenzter Einwurf von Prospekten reicht nicht aus, um von einem Anscheinsbeweis ausgehen zu können.
Wird ein Schuldner durch den Hinweis auf eine ansonsten fortdauernde Publikation seiner Fotos im Internet veranlasst, eine notarielle Zahlungsverpflichtung abzugeben, ist dies nach den jeweiligen Umständen als widerrechtliche Drohung zu werten.
Das OLG Frankfurt am Main hat durch Urteil (Az. 1 U 305/12) eine Klage von Adoptiveltern abgewiesen, welche Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt über gesundheitliche Risiken bei zwei Adoptivkindern gefordert haben. Die Beweisführung ist den Adoptiveltern nicht gelungen.
Nach Urteil des OLG Koblenz (Az. 3 U 1288/13) besteht kein umfassender Anspruch gegen einen früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen. Ein Anspruch auf Löschung besteht aber bei erotischen und intimen Aufnahmen.
Das OLG Karlsruhe beschäftigte sich in seinem Urteil (Az. 6 U 55/13) mit der Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt.