Im Rahmen einer Baumaßnahme sollte die Tür zum Büro des Betriebsrats um einige Meter versetzt werden. Die Baumaßnahme, so der Betriebsrat, habe Auswirkungen auf die Toilettenbenutzung. Sie verlängere den Weg zur Damentoilette auf 200 m. Das sei unzumutbar.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch Urteil entschieden (Az. C 435/12) entschieden, dass das Recht auf Privatkopie nur dann gelten darf, wenn es zur Grundlage hat, dass die Kopie nicht aus einer illegalen Quelle stammt.
Das OLG Oldenburg hat die Betreiberin eines Tier- und Freizeitparks unter Berücksichtigung eines erheblichen Mitverschuldens der Eltern verurteilt, einem 15-jährigen Kläger 5.000 € Schmerzensgeld wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einem Fahrgeschäft zu zahlen.
Wenn auf Rezepten kein bestimmter Impfstoff angegeben ist, sondern nur produktneutrale Verschreibungen, müssen Apothekerinnen und Apotheker diejenigen Impfstoffe ausgeben, über die gesetzliche Krankenkassen mit pharmazeutische Unternehmen Rabattverträge abgeschlossen haben.
Führt ein Tätowierer seine Arbeit mangelhaft aus, muss sich der Geschädigte nicht auf das Angebot einlassen, sich nach einer Korrektur mittels Laserbehandlung von ihm neu tätowieren zu lassen. Vielmehr steht dem Auftraggeber hier ein Schmerzensgeld zu.
Der Schriftzug "ACAB" auf einer Hose erfüllt den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB, wenn er gegenüber einem zahlenmäßig überschaubaren und gegenüber der Gesamtgruppe klar umgrenzbaren Kreis von zum Kollektiv gehörenden Personen (hier Polizei) gezeigt wird.
Nach der Observation durch die Polizei erfolgte der Zugriff auf das Fahrzeug, in dem der Kläger und andere Personen unterwegs waren. Dabei löste sich ein unbeabsichtigter Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten und verletzte den Kläger im Gesicht. Dieser begehrt nun Schmerzensgeld vom Land Sachsen-Anhalt.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat festgestellt, dass das angegriffene Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen und die Ermächtigung zur Anfertigung von sogenannten Übersichtsaufnahmen durch die Polizei mit der Verfassung von Berlin (VvB) vereinbar ist.
Unterlässt ein Notarzt die Rettungsbemühungen nach einer gewollten Medikamenten-Überdosis eines 84-jährigen Krebskranken, so handelt er rechtmäßig und kann nicht wegen einer möglichen Pflichtverletzung bestraft werden. Der wohlüberlegte Suizidwille des Krebskranken sei zu respektieren.
Bereits vor dem Zustandekommen des eigentlichen Mandatsvertrages steht die Wahrung der Interessen des Mandanten im Vordergrund anwaltlicher Pflichten. Deren Verletzung kann zur Haftung des Anwalts für aufgrund einer ihm zuzurechnenden, unmäßigen Verzögerung entstandene Schäden führen.