Einige Mobilfunkunternehmen verlangten für die Übersendung einer Papierrechnung Entgelte zwischen 1,50 Euro und 5,11 Euro pro Rechnung. Die Erteilung einer Papierrechnung sei aber eine Vertragspflicht des Mobilfunkanbieters, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nach dem Angriff auf einen Lokführer, hat das Amtsgericht Hannover einen 23-jährigen Beklagten im Wege des Versäumnisurteils zu einem Schmerzensgeld von 1800 € verurteilt. Als Motiv für die Tat hat er angegeben, dass er jemanden "auf die Fresse" habe hauen wollen.

Beginn und Ende der Räum- und Streupflicht bestimmen sich zum Einen durch das Einsetzen und das Ende der allgemeinen Gefährdung durch die Glätte und zum Anderen durch die übliche Zeit des Verkehrs. In der Regel muss zwischen 7:00 Uhr (sonn- und feiertags: 9:00 Uhr) und 20:00 Uhr gestreut werden.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat die Verfahrensrüge des Angeklagten für erfolgreich erachtet und das Berufungsurteil aufgehoben, weil das Protokoll der vor dem Landgericht durchgeführten Hauptverhandlung die Beachtung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift nicht wiedergibt.

Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil (27 U 112/14) über die zivilrechtlichen Folgen eines Schein-Drogendeals zwischen einem Drogenhändler und einem Scheinkäufer des Kriminalamts befasst. Der verklagte Drogenhändler wurde zur Rückzahlung von 49.300,00 EUR verurteilt.

Das Kammergericht hatte über die Klage eines Häftlings zu entscheiden, der von dem Land Berlin eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 40.025,00 EUR wegen menschenunwürdiger Behandlung während seiner Inhaftierung von vier Jahren und drei Monaten begehrte.

Wenige Tage nach einer Hüftoperation stürzte eine 74-jährige Frau, als sie die Krankenhaustoilette ohne Unterstützung des Pflegepersonals aufsuchte. Sie fiel auf einen erhöhten Toilettensitz zurück, der sich verschob. Die Frau verletzte sich am linken Oberarm, der operativ behandelt werden musste. Sie verlangt 40.000 Euro Schmerzensgeld.

Nach Urteil des OLG Oldenburg (Az. 1 U 129/13) könne sich der Verkäufer eines Hauses nicht auf den vertraglichen Haftungsausschluss berufen, wenn dieser arglistig gehandelt habe. Er habe von der Feuchtigkeit in den Wänden gewusst und hätte den Käufer darüber aufklären müssen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss (Az.: 6 B 2/15) entschieden, dass eine Anordnung des Landkreises Lüneburg rechtmäßig ist, die das Aussetzen und Füttern von Enten aus Gründen des Gewässerschutzes untersagt. Die Teiche seien so stark verunreinigt, dass der Naturhaushalt erheblich gestört sei.

Auch bei Fliesen kommt es immer wieder zum Streit. Sei es, dass die Oberflächen der neuen Fliesen feine Kratzspuren aufweisen. Sei es, dass ein Mieter gegen den Willen des Eigentümers diverse Fliesen angebohrt hat. Einige Urteile zum Thema Fliesen.