Bei besonders risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers müssen Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über evtl. Behandlungsalternativen aufklären, so das Urteil des OLG Hamm (26 U 95/14).

Ein Physiotherapeut darf einen Patienten mit Verspannungen im Bereich des Nackens und des Rückens mobilisieren. Eine Manipulation, das sog. Einrenken, ist einem Arzt vorbehalten. Der Kläger verlangt einen Schadensersatz i.H.v. knapp 200.000 Euro wegen unzulässiger Einrenkmanöver und dessen Folgen.

Eine Patientin kann vom Krankenhaus und vom verantwortlichen Arzt 90.000 Euro Schmerzensgeld beanspruchen, weil ein Dünndarmverschluss zu spät erkannt und behandelt wurde und ihre Gesundheit aufgrund dieses groben Behandlungsfehlers dauerhaft erheblich beeinträchtigt ist.

Ein 58 Jahre alter Sicherungsverwahrter begehrte den Einbau einer "Sanitärkabine" mit Dusche in sein Zimmer. Auf der Abteilung für Sicherungsverwahrte steht lediglich ein gemeinsamer Duschraum mit zwei Duschkabinen und ein Badewannenraum zur Verfügung.

Der Eintrag in einem Branchenverzeichnis, welches niemand nutzt und im Google-Ranking sehr schlecht platziert ist, ist quasi wertlos. Bei einer jährlichen Zahlung von 910,00 € netto liegt ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vor, so das LG Wuppertal in seinem Beschluss.

Was ist eigentlich, wenn man von der Gegenseite direkt angeschrieben wird, obwohl man ausdrücklich geäußert hat, dass der Schriftverkehr über den Rechtsanwalt abgewickelt werden soll. So ging es Frau Bettina Wulf und verlangt vom Heinrich Bauer Verlag Unterlassung.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück bestätigt und damit die Fortdauer der Maßregel eines wegen Raubmordes untergebrachten Täters angeordnet.

Der Betreiber einer Motocross-Anlage muss bei einem freien Training die Piste nicht mit Streckenposten sichern. Die Möglichkeit von Stürzen während einer Trainingsfahrt und von Kollisionen mit nachfolgenden Motocross-Fahrern liegt grundsätzlich im Rahmen der von vornherein zu erwartenden Risiken der gemeinsamen Nutzung einer Motocross-Anlage.

Das OLG Oldenburg hat durch Urteil (6 U 209/14) der Telekom Deutschland GmbH untersagt, im Namen der EWE TEL GmbH Kunden aufzusuchen und dort unwahre Behauptungen aufzustellen, um die Kunden abzuwerben. Der Werber habe sich wettbewerbswidrig verhalten und in mehrfacher Hinsicht die Kundin belogen.

Der Kläger hat einen Aufnahmeantrag bei einem Fitnessstudio gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Kläger könne als Mann derzeit nicht in das Fitnessstudio aufgenommen werden, weil man unterhalb der wünschenswerten Quote an weiblichen Mitgliedern liege.