Das Amtsgericht Hannover hat durch Urteil (223 Ds 375/14) einen "Anhänger" von Eintracht Braunschweig wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Zünden von zwei Bengalfackeln in der HDI-Arena zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 4 Monaten verurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist.
Die Mitarbeit eines Polizisten in Sendungen wie den RTL-Produktionen "Familien im Brennpunkt" und "Verdachtsfälle" schade nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, solange der Polizist sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe.
Einem Hundehalter ist es nicht erlaubt, während der Arbeitszeit seinen Hund in einer Transportbox im Kraftfahrzeug unterzubringen. Dabei steht im Vordergrund, dass der Hund sich nur eingeschränkt und nicht spontan in der engen Box bewegen kann, die nur zum Transport des Tieres geeignet ist.
Eine umfassende Freizeichnung in AGB, nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, hält einer Inhaltskontrolle nicht stand und ist deshalb unwirksam (BGH, Urteil Az. VIII ZR 26/14).
Der VGH München hat durch Urteil (22 BV 13.2531) entschieden, dass ein Solarium mit Selbstbedienung nicht betrieben werden darf, wenn während der gesamten Betriebszeit kein Fachpersonal anwesend ist. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit des Betreibers liegt nicht vor.
Das Oberlandesgericht Köln (15 U 193/14) hat zum Ausdruck gebracht, dass er die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten Dr. Kohls in dem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" zu untersagen, voraussichtlich bestätigen wird.
Die Beziehung war beendet und jegliche Versöhnungsversuche des Mannes schlugen fehl. Gekränkt in seinem Stolz, stellte der Mann kurzerhand drei Nacktfotos seiner ehemaligen Freundin ins Internet. Die Frau bekam Anrufe von fremden Männern, da auch Telefonnummer und Adresse veröffentlicht wurden...
Das Landgericht Wuppertal hat im Fall einer Solinger Apotheke entschieden, dass das Stechen von Ohrlöchern keine apothekenübliche Dienstleistung darstelle und nicht der Gesundheit diene. Im Gegenteil werde beim Stechen von Ohrlöchern die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.
Ein Tuningunternehmen bot auf einer Messe getunte Fahrzeuge an. Durch die Tuningleistungen haben sich die Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte geändert. Dürfen solche Fahrzeuge ohne Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte angeboten und ausgestellt werden?