Züchtigungen mit der Rute, wie sie von Mitgliedern der Zwölf Stämme praktiziert werden, gefährden nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg das Kindeswohl und haben in der Kindeserziehung nichts verloren. Das OLG Nürnberg hat die Beschwerden mehrerer Eltern zurückgewiesen.

Versäumt ein Arzt rechtzeitig bildgebende Befunde (z.B. Kernspintomographie) zu erheben, die eine frühere Behandlung eines Tumors mit dann weniger schwerwiegenden Folgen ermöglicht hätten, kann dies bei bleibenden Schäden ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro rechtfertigen, so das OLG Hamm.

Dieser Beitrag befasst sich mit der privaten Wellness in der Wohnung. Es werden acht Urteile deutscher Gerichte vorgestellt, in denen es um diese Thematik geht - bis hin zur Frage, was man denn eigentlich unter einem "modernen" Bad verstehen muss.

Ein Unternehmen darf nicht eine "Gebühr" bis zu 50 Euro verlangen, wenn Kunden eine geschuldete Zahlung nicht leisten oder rückgängig machen. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Auch im Immobilienbereich haben die Gerichte im Laufe der Zeit viele Formulierungen für unzulässig erklärt. Seit 1. Mai 2014 müssen zwingend einige Kerndaten aus dem Energieausweis in der Immobilienanzeige genannt werden, sonst drohen teure Abmahnungen.

In Deutschland ist erstmals die rechtswidrige Überredung von Bürgern zu Straftaten durch die Polizei oder von ihr gesteuerter Personen als ein Verfahrenshindernis anerkannt worden. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung geändert.

Ein Apotheker installierte im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes eine Einrichtung zum Einsammeln von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel. So bestellte Arzneimittel konnten dann in der Apotheke abgeholt oder durch einen Boten der Apotheke ausgeliefert werden.

Das OLG Frankfurt am Main eine Beschwerde des Angeklagten im Fall "Tugce" gegen die Fortdauer seiner Untersuchungshaft verworfen. Das Gericht sieht eine Fluchtgefahr im Wesentlichen darin begründet, dass der Angeklagte wegen der ihm vorgeworfenen Tat massiv bedroht wird und er sich ins Ausland absetzen könnte.

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin hat sich anlässlich der Anfrage einer Jurastudentin, die sich um eine Referendarstelle beworben hat, mit der Frage des Umgangs hinsichtlich des Tragens eines Kopftuches während der Dienstausübung beschäftigt.

Für die Dauer seiner Bewährungszeit erhielt der Verurteilte die Weisung, es zu unterlassen, Kontakt zur Geschädigten direkt oder indirekt in jeglicher Form aufzunehmen. Dennoch postete er auf seiner Facebook-Seite Beschimpfungen unter Nennung der Geschädigten.