Das OVG Münster hat sich mit der Frage befasst, ob die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bei wiederholter Begehung von Straftaten über einen längeren Zeitraum versagt werden darf. Der Antragsteller ist u.a. wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden.
Ein 64-jähriger Zeitungsausträger ärgerte sich darüber, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug ordnungswidrig parkte und ihm den Weg versperrte. Der Zeitungsausträger trat mit dem Fuß gegen die rechte Seite des Fahrzeugs und schrammte mit seinem Zeitungswagen gegen die Fahrertüre.
Das Amtsgericht Schwerin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Mann aus Schwerin wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung jugendpornografischer Schriften erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Die Polizei und eine Bürgerin hatten eine Wasserschildkröte und eine Katze im Zentrum der Gemeinde Dettingen gefunden und beim Tierschutzverein abgegeben. Der Verein verlangt von der Gemeinde die Kostenerstattung für die vierwöchige Pflege der Tiere. Die Gemeinde lehnt ab.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat sich mit der Frage befasst, ob es einem Händler gestattet ist, in einem Bestellmagazin mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, forderte den Händler auf, die Werbung zu unterlassen.
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Eine Situation, die man sich nicht wünscht: Man ist in einem Regionalzug unterwegs und muss dringend auf die Toilette. Es gibt zwar eine Toilette im Zug - diese ist aber defekt. Eine Frau verlangt Schadensersatz, weil sie sich zuletzt eingepinkelt hat.
Kinder können einen manchmal zur Weißglut bringen. Deshalb ist es wichtig, nicht die Beherrschung zu verlieren. Eine Mutter verpasste ihrem Sohn eine Ohrfeige und musste sich vorm Amtsgericht verantworten. Das Ergebnis: 15 Tagessätze zu je 50 Euro.
Das Amtsgericht München verurteilte zwei 26- und 23 jährige Ultra Fans des TSV 1860 München wegen eines gemeinschaftlichen Raubes, begangen an einem FC Bayern Fan, zu Freiheitsstrafen von jeweils 1 Jahr und 3 Monaten ohne Bewährung.
Das UWG untersagt Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung. Derartige Marketingaktionen bezeichnet das Gesetz als unzumutbare Belästigung. Auch das wiederholte Ansprechen eines Verbrauchers gegen dessen erkennbaren Wunsch ist unzulässig.