Nach einer Samenspende begehrte der Kläger im Wege des Schadensersatzes die Freistellung von Unterhaltsverpflichtungen. Sein Samen wäre einfach zur künstlichen Befruchtung der Kindesmutter verwandt worden. Die Klage wurde mit Urteil abgewiesen.
Ein Fußballspieler wurde von einem Mitspieler durch dessen Zähne verletzt. Der Mannschaftsarzt behandelte den Spieler falsch, überwies jedoch ins Krankenhaus. Dort verweigerte der Spieler die weitere Behandlung. Der Arzt hafte nicht mehr für seinen Fehler, so das Gericht.
Druckerpatronenverpackungen müssen nicht mit der Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in ml gekennzeichnet sein. Denn der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen, sondern eben eine für seinen Drucker passende Druckerpatrone.
Ziel eines Probetrainings ist in der Regel, neue Mitglieder anzuwerben. Schließt jemand dann einen Vertrag, ohne sich vorher genau zu erkundigen, liegt das in seiner Verantwortung und er sei an den Vertrag gebunden. Auch ein Widerrufsrecht gibt es nicht, so das Urteil.
Nach Urteil des OLG Hamm muss der Werbeprospekt eines Unternehmens seinen im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und die Anschrift des Hauptsitzes oder der Verwaltung wiedergeben. Die Angabe einer Internetadresse sei nicht ausreichend.
Wenn wesentliche Fertigungsschritte im Ausland stattgefunden haben, ist die Werbeaussage "KONDOME - Made in Germany" irreführend und zu unterlassen. Einsiegeln, Verpacken und die Qualitätskontrolle zählen nicht mehr zur Herstellung, so das Urteil des OLG Hamm.
Werbeaussagen, nach denen der Aufenthalt in einem künstlich mit Salz ausgekleideten Raum mit einer Linderung von körperlichen Beschwerden verbunden ist, sind irreführend und zu unterlassen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Das VG Dresden hat mit Urteil entschieden, dass die Ostsächsische Sparkasse Dresden für den Kreisverband Dresden der NPD auf dessen Antrag ein Girokonto einrichten und führen muss.
Ein Sachverständiger sollte auch auf seiner Homepage unparteilich sein, so das OLG Koblenz. Ein medizinischer Sachverständiger hob seine Patientennähe auf seiner Internetseite besonderes hervor und betonte dabei die kritische Distanz zu Klinikbetreibern.
Ein Opfer von sexuellem Missbrauch kann auch heute noch Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen, obwohl die Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Der BGH hat das Urteil des LG Osnabrück bestätigt.