Ein Kunde begab sich in einen Elektronikmarkt, um aufgrund der Prospektwerbung zwei der dort angebotenen externen Festplatten zu erwerben. Vorort wurde er abgewiesen mit dem Hinweis, es werde nur eine Festplatte pro Kunde abgegeben. Zu Unrecht entschied das Landgericht Lübeck.
Mit Urteil sprach das Landgericht Gera einem Kläger 600.000,00 € Schmerzensgeld zu, weil dieser infolge eines verzögerten medizinisch dringend gebotenen Kaiserschnittes einen schweren Hirnschaden erlitten hatte.
Öffentliche Parkplätze brauchen nicht uneingeschränkt schnee- und eisfrei gehalten zu werden. Keine Haftung bei kleineren vereisten Flächen, die umgangen werden können.
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Erbfall ist ein häufiger Auslöser für familieninterne Streitigkeiten. Nicht selten begegnen sich Verwandte deshalb vor Gericht. Gerichtsverfahren sind jedoch meist langwierig, kostenintensiv und berücksichtigen persönliche Interessenlagen beim Urteilsspruch nicht.
Der Kläger hatte die Erhöhung seines Abfallentsorgers für 2011/2012 in Höhe von 0,29 EUR pro Quartal beanstandet und Rückzahlung der Erhöhungsdifferenz für ein Jahr verlangt. Mit Urteil wies das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg die Klage ab.
Ein Schweinfurter Autohaus hatte einen PKW als "Unser Angebot zu Olympia 2008" beworben. Darin liegt nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth kein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG).
Die Verbreitung des sog. Lindt-Teddys, einem in Goldpapier eingewickelten Schokobären, verstoße gegen die von Haribo eingetragene deutsche Wortmarke "GOLDBÄREN". Bereits durch den bekannten "Goldhase" von Lindt würde der Schokobär nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes "GOLDBÄR" darstellen.
Ein herbstlicher Klassiker, der regelmäßig vor deutschen Gerichten verhandelt wird, ist der Laubfall. Nachbarn fühlen sich durch Blätter belästigt oder rutschen darauf aus und fordern vor dem Kadi Abhilfe. Ein Beitrag über Laubfall und weiteren herbstlichen Streitigkeiten.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil einer Fußgängerin, die bei Schneeglätte auf der Treppe zum U-Bahnhof Kurfürstendamm gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.625,- EUR zugesprochen.
Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Zum 01. Januar 2013 treten auch im kommenden Jahr wieder viele wichtige Änderungen in Kraft. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen.