Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat kürzlich die Angeklagten der "Scharia-Polizei" - sieben Männer im Alter von 25 bis 34 Jahren - freigesprochen, die bei einem Rundgang durch die Wuppertaler Innenstadt orangefarbene Warnwesten mit der rückseitigen Aufschrift "SHARIA POLICE" getragen haben.

Ein 19-Jähriger wurde von Polizeibeamten erwischt, wie er am Bahnhof ein Fahrrad stehlen wollte. Auf der Wache verlangte er, dass er von den unnötigen Polizisten sofort nach Hause gefahren werde. Einen Polizisten beleidigte er, indem er seine Unterlippe herunterzog, auf der "ACAB" tätowiert war.

Das Niedersächsische Innenministerium hat am 15. November 2016 einen Erlass herausgegeben, der den Waffenbehörden in Niedersachsen gegenüber klarstellt, dass sogenannte Reichsbürger als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sind und daher waffenrechtliche Erlaubnisse nicht zu erteilen sind.

In einem Berliner Kaufhaus wurden sechs hochpreisige Produkte von weltbekannten Luxusmarken aus Aligator-, Teju und Pythonleder im Wert von insgesamt 23.000 Euro beschlagnahmt, da kein ausreichender artenschutzrechtlicher Nachweis vorlag. Das Kaufhaus stützte sich auf den guten Ruf der jeweiligen Unternehmen.

Ein deutsches Unternehmen für Elektro- und Elektronikartikel weist auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hin, dessen Telefonnummer eine sogenannte 0180-Nummer ist. Die Kosten für einen Anruf sind höher als die Kosten, die dem Verbraucher zu einer gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummer entstehen würden.

Der Bewerber zur Ausbildung zum Bundespolizeibeamten hatte auf seinem Facebook-Profil ein Video eingestellt, das eine Passage enthielt, wonach es eine größere Sünde sei, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Vor diesem Hintergrund lehnte die Bundespolizeiakademie seine Einstellung ab.

Die klagenden Autokäufer hatten jeweils einen Audi-PKW bei dem beklagten Vertragshändler erworben und unter Bezugnahme auf den sog. VW-Abgasskandal den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld hat die Rücktritte der Kläger für wirksam erachtet.

Die Besucherin eines Konzerts von "Cro" hat Strafantrag gegen den Sänger wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt. Sie wirft ihm vor, während des Konzerts eine mit Wasser gefüllte 1-Liter-Plastikflasche von der Bühne geworfen zu haben. Diese habe sie am Kopf getroffen, wodurch sie bewusstlos zusammengebrochen sei.

Ein Energieversorger klagt auf Zahlung von knapp 3.000 € Stromkosten für den Zeitraum Februar bis Dezember gegen eine vierköpfige Familie. Die Familie verbrauchte in der Regel etwa 135 kWh Strom im Monat. Nunmehr lag der Verbrauch bei knapp 1.000 kWh und damit über 7mal höher. Die Familie bestreitet derart hohe Strommenge.

Einen Augenblick nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Die Wohnungstür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt im Flur. Die Not ist groß, die Angst vor der hohen Rechnung des Schlüsseldienstes ebenfalls. Nachfolgend einige Hinweise, wie sich Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen und Schlüsseldienst-Abzocke vermeiden können.