Während einer Friseurbehandlung verspürte die Kundin eine starke Hitze im Nackenbereich mit dem Ergebnis, dass durch die Behandlung ihre langen Haare angesengt wurden. Die Haare mussten daraufhin deutlich gekürzt werden. Es würden Jahre vergehen, bis sie wieder ihre Länge habe, so die Kundin. Sie verlangt 4.000 Euro Schmerzensgeld.
Ärzte dürfen für eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie nicht damit werben, dass diese das Immunsystem sowie die Selbstheilung aktiviere und Schmerzen lindern könne. Diese Angaben suggerieren eine therapeutische Wirksamkeit, die wissenschaftlich nicht belegt ist.
Ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur beantragt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dies lehnte das beklagte Finanzamt ab. Die Förderung des Grillens sei als Freizeitaktivität kein gemeinnütziger Zweck. Das Grillen sei mangels körperlicher Ertüchtigung auch kein Sport.
Der Geschäftsführerin eines Inkassobüros wird vorgeworfen, dass ihre Mahnschreiben gegen die gesetzlich geregelten Informationspflichten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen. Zum Beispiel fehlten die Darstellung des Sachverhalts und warum die angebliche Forderung besteht.
Kurz nach dem Kauf einer Markenjeans löste sich der unterste Knopf vom Hosenschlitz. Der Käufer brachte die Hose zurück, worauf der Verkäufer den Knopf eines anderen Jeansherstellers anbrachte. Damit war der Käufer aber nicht einverstanden, denn das sei nicht der Knopf des eigentlichen Herstellers.
Viele Verbraucher wollen sich gesund ernähren und prüfen die Nährwertangaben auf Verpackungen ganz genau. Bisher waren diese Angaben weitestgehend freiwillig. Ab dem 13. Dezember sind sie für Hersteller Pflicht. Gesetzlich vorgeschrieben war die Nährwertkennzeichnung bisher nur in bestimmten Fällen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt eine Berufsausbildung und damit die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug enden. Kommt es auf den Zeitpunkt der Abschlussprüfung an oder auf das im Ausbildungsvertrag genannte Ende?
Auf dem Handy eines Soldaten befand sich die Abbildung eines Personalausweises mit dem Bild Adolf Hitlers und einem Hakenkreuz, das Foto einer Tüte Kartoffelchips in Form von Hakenkreuzen und der Aufschrift "für den kleinen Nazi zwischendurch" sowie weitere Bilder. Sein Dienstherr nahm dies zum Anlass, ihn aus dem Dienstverhältnis zu entlassen.
Der Kläger verlangt von einem Hufschmied Schadensersatz in Höhe von 350.000 Euro, weil dieser eine Hufe seines Turnierpferdes zu kurz ausschnitten hatte und das Pferd danach lahmte. Trotz der chronischen Lahmheit setzte der Kläger das Pferd im Jahr 2012 noch bei einem Dressurwettbewerb ein. Anfang 2013 ließ er es einschläfern.
Der Kläger kaufte bei einer Hundezüchterin einen Hundewelpen, bei dem kurz nach dem Kauf eine nicht heilbare Bluterkrankheit festgestellt wurde. Eine Rückgabe des Welpen kam für den neuen Hundebesitzer nicht in Frage, deshalb klagte er auf Minderung des Kaufpreises. Urteil des Gerichts: Rückzahlung des Kaufpreises nur gegen Rückgabe des Hundes.