Der Sachverhalt
Der 19-jährige Angeklagte hatte sein Handy verloren und durch die Suchaktion seinen Bus verpasst. Um möglichst schnell nach Hause zu kommen, suchte er am Bahnhof nach unabgesperrten Fahrrädern. Schließlich fand er ein Damenfahrrad (Wert: 200€), nahm es aus dem Ständer und wollte damit wegfahren.
Dabei wurde er von einem Polizisten beobachtet, der ihn aufhielt. Da er sich nicht ausweisen konnte, verbrachten ihn die Polizeibeamten auf die Wache, wo seine Personalien festgestellt werden sollten. Er zeigte sich gegenüber den Beamten völlig unbeeindruckt, uneinsichtig und ablehnend.
All cops are bastards (ACAB)
Er wollte nach Hause gefahren werden. Als die Beamten dies ablehnten, gab er ihnen lautstark zu verstehen, dass es sein Recht sei, von unnötigen Polizisten heimgebracht zu werden. Einer der Polizeibeamten begleitete den 19-Jährigen nach draußen vor die Wache. Dort beleidigte der Angeklagte den Geschädigten, indem er mit seiner linken Hand seine Unterlippe herunterzog und mit dem Zeigefinger der rechten Hand auf den in der Lippeninnenseite eintätowierten Schriftzug "ACAB" deutete und hierbei sagte "Das sind Sie".
Die Entscheidung des Amtsgericht München
Vor dem Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig und bereute seine Tat. Der Richter des Amtsgerichts München verurteilte ihn wegen Diebstahls und Beleidigung zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er einen Entschuldigungsbrief an den Polizeibeamten schreiben.
Das Gericht wendete auf ihn Jugendstrafrecht an, da er eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzusetzen sei. Er lebt noch zuhause, verfügt über keine abgeschlossene Schulausbildung und er wurde zur Hauptverhandlung auch von beiden Elternteilen begleitet, was zeigt, dass der Angeklagte noch stark in den elterlichen Haushalt und die dortigen Strukturen eingebunden ist.
Daheim gab es keine Konsequenzen...
Von einer Nachreifung ist auszugehen, so die Begründung des Urteils. Die Frage des Richters an den jungen Mann, ob er mit seinen Eltern über den Vorfall gesprochen habe, bejahte er und fügte hinzu: Konsequenzen gab es daheim keine.
Es sei erzieherisch geboten, ihn anzuweisen, insgesamt 12 x 4 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Auf diese Weise ist ihm eindringlich zu Bewusstsein zu bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Weiterhin wurde ihm aufgegeben, einen Entschuldigungsbrief an den Polizeibeamten zu fertigen, begründete der Richter seine Entscheidung.
Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 23.08.2016 - 1014 Ds 457 Js 183150/16
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