Vorbeugen: Einen Schlüsseldienst für den Notfall suchen
Nur kurz zum Briefkasten oder den Müll rausbringen - und plötzlich fällt die Tür ins Schloss und der Schlüssel liegt in der Wohnung oder steckt von innen im Schloss. Jetzt muss ein Schlüsseldienst her. Doch viele Verbraucher fürchten unseriöse Anbieter und überhöhte Kosten.
Deshalb empfiehlt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, sich frühzeitig einen seriösen Dienstleister in der Nähe des Wohnortes für den Notfall zu suchen und dessen Telefonnummer im Handy zu speichern. Für die Suche nach dem richtigen Schlüsseldienst hat die Expertin der D.A.S. ein paar Tipps: Wichtig ist es, einen nahegelegenen Dienstleister auszuwählen, denn so lassen sich unnötig hohe Anfahrtskosten vermeiden.
Bei der Suche nicht nur an der Telefonnummer orientieren, sondern auch nach der Adresse des Unternehmens fragen. Die Ortsvorwahl kann täuschen, denn Telefonanrufe werden häufig in eine andere Stadt weitergeschaltet oder landen bei einem Callcenter. Dieses beauftragt dann ein Subunternehmen. Daher ist es auch wichtig, den Namen des Ansprechpartners zu kennen und der Firma, die Vertragspartner ist. Im Fall einer Beschwerde ist es dann leichter, direkt mit dem beauftragten Unternehmen zu verhandeln.
Vorsicht ist geboten bei Unternehmen mit einer 0900-Telefonnummer: "Ein seriöser Anbieter verzichtet auf diese teure Sonderrufnummer und ist regulär im Festnetz erreichbar", so die D.A.S. Juristin. Schlüsseldienste, die mit den Buchstaben "AAA" beginnen, sollten Verbraucher ebenfalls meiden. Deren Ziel ist es, mit diesen Anfangsbuchstaben ganz vorne bei den Online-Suchergebnissen oder dem Branchendienst zu stehen. Hilfreich ist es auch, im Vorfeld nach Kostenpauschalen zu fragen.
Im Notfall: Situation genau erklären
Wer dann im Notfall den Schlüsseldienst anruft, sollte die Situation möglichst exakt schildern: Ist die Tür nur ins Schloss gefallen, ist sie abgeschlossen oder steckt innen noch der Schlüssel im Schloss? Eine zugefallene Tür lässt sich meist schnell und problemlos öffnen, ohne dass der Zylinder oder das ganze Türschloss zerstört werden müssen.
Unseriöse Firmen beschädigen bei der Notöffnung möglichst viel und machen anschließend überhöhte Kosten für neues Material geltend. Solche Dienstleister können sich sogar wegen Betrugs (§ 263 StGB), Wucher (§ 291 StGB) und - etwa wenn angekündigt wird, das neue Schloss bei Nichtbezahlung der Rechnung gleich wieder auszubauen - auch wegen Nötigung (240 StGB) strafbar machen, entschied etwa das Landgericht Bonn (Az. 37 M 2/06).
Ein seriöser Anbieter klärt den Betroffenen entweder bereits am Telefon oder vor Ort auf, welche Maßnahmen notwendig sind und welche Kosten anfallen. Wenn möglich, sollte der Betroffene versuchen, bereits am Telefon einen Festpreis für die Anfahrt und das Öffnen der Tür sowie eventuelle Nacht- oder Feiertagszuschläge inklusive Mehrwertsteuer zu vereinbaren und ihn sich per SMS bestätigen lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass er am Telefon genau beschreibt, welches Problem vorliegt.
Bezahlung: Kosten genau prüfen
Viele Firmen, auch seriöse, verlangen Sofortkasse. Der Kunde sollte dabei unbedingt auf einer schriftlichen Rechnung bestehen, auf der sämtliche Posten aufgelistet sind. Diese sollten den Vereinbarungen entsprechen. Aus der Rechnung sollte auch die Anschrift des Unternehmens hervorgehen. Zudem empfiehlt es sich, bei Sofortkasse die Rechnung immer mit dem schriftlichen Zusatz "Bezahlt unter Vorbehalt" zu begleichen. So haben Kunden bei einer Reklamation im Nachhinein bessere Karten, ergänzt die Juristin der D.A.S.
Erscheint der Preis zu hoch, kann der Kunde zunächst nur einen angemessenen Teilbetrag bezahlen und sich dann über die ortsüblichen Kosten informieren. Die Tarife differenzieren allerdings je nach Ort und Anbieter stark. Weitere Faktoren sind Wochentag und Uhrzeit, denn nach 18 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen fallen in der Regel Zuschläge an. An Sonn- und Feiertagen kann es richtig teuer werden. Hier sind Aufschläge von 150 Prozent des Normalpreises durchaus üblich.
Hilfreich kann auch ein Anruf bei der örtlichen Handwerkskammer sein. "Sind die berechneten Kosten mehr als doppelt so hoch wie der ortsübliche Preis, überschreiten sie die Wuchergrenze", erläutert die D.A.S. Juristin. Hat der Geschädigte schon alles bezahlt, kann er den überhöht bezahlten Betrag gerichtlich zurückfordern. Bei offensichtlichen Wucherpreisen entscheiden die Gerichte meist zugunsten der Verbraucher (AG Bremen, Az. 4 C 12/08 und OLG Frankfurt, Az. 6 W 218/01).
Eine kostengünstige Alternative: einen Zweitschlüssel beim Nachbarn deponieren.
Quelle: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
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