Der Kläger befuhr die Zufahrt einer Waschstraße und übersah beim Abbiegen eine Palette mit restlichen Pflastersteinen. Die Palette befand sich außerhalb einer Baustellenabsperrung. Der Kläger sieht darin eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und verlangt Schadensersatz.
Ein Österreicher musste in einem Freizeitbad im Berchtesgadener Land den regulären Eintrittspreis entrichten, während den Einwohnern dieser Gemeinden ein Nachlass auf den regulären Eintrittspreis gewährt wurde. Darin sah er eine unzulässige Benachteiligung.
Macht ein Kfz-Verkäufer auf einer Internetplattform konkrete Angaben zu einem Ausstattungsmerkmal, kann er sich davon nur dann distanzieren, wenn er gegenüber dem Kaufinteressenten vor Vertragsschluss eindeutig klarstellt, dass das Ausstattungsmerkmal doch nicht vorhanden ist.
Eine Kundin beabsichtigt eine Klage gegen den Hersteller Volkswagen auf Rückgabe ihres Fahrzeugs und die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs. Hierzu hat das Oberlandesgericht Hamm - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Landgerichts Essen - Prozesskostenhilfe bewilligt.
Bei tierschutzrechtlichen Kontrollen wurden in den Räumen des Klägers massive Verschmutzungen durch Hundekot und - urin festgestellt, u.a wurde der Hundekot in Plastiktüten, Eimern und Badewannen gesammelt. Der Kläger brachte vor, er benötige den von ihm gesammelten Hundekot als Fetisch zur sexuellen Stimulation.
Ein Inhaftierter strebt eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger gemeinschaftlicher Unterbringung in der Strafhaft an, für die er Prozesskostenhilfe (PKH) beantragte. Das Landgericht lehnte die PKH ab, weil es keine menschenunwürdige Unterbringung erkannte. Das OLG wies die Berschwerde ab. Zu Recht?
Der Kläger stellte seinen PKW ordnungsgemäß am Straßenrand ab. Gegenüber spielten Kinder im Freigelände eines Kindergartens. Zwei Kinder warfen mit mehreren größeren Steinen und trafen dabei auch den PKW des Klägers. Es entstand ein Schaden von rund 2.300 Euro. Der Kläger sieht die Aufsichtspflicht des Kindergartens verletzt.
Die Klägerin ist Rechtsreferendarin und leistete einen Teil ihres juristischen Vorbereitungsdienstes am AG Augsburg ab. Bei der Einstellung hat ihr das OLG München das Tragen des Kopftuches u.a. bei der Wahrnehmung des staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienstes sowie bei der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen in der Zivilstation untersagt.
Der Kläger verlangt von seinem ehemaligen Vermieter, die Zahlung einer Geldentschädigung, weil dieser ihn per SMS unter anderem bezeichnet hat als "Lusche allerersten Grades", "arrogante rotzige große asoziale Fresse", "Schweinebacke", "feiges Schwein", "feige Sau", "feiger Pisser", "asozialer Abschaum" und "kleiner Bastard".
Im Streit um die Zulässigkeit des Internet-Werbeblockers "Adblock Plus" hält das OLG Köln die Blockade von Werbung als solche nicht für wettbewerbswidrig, wohl aber das vom Programmanbieter gewählte Bezahlmodell des "Whitelisting", bei der bestimmte Werbung gegen Zahlung eines Entgelts nicht unterdrückt wird.