Nach Urteil des LG Konstanz ist die Bezeichnung "Stevia-Fluid" und "Stevia-Blätter" sowie die Abbildung eines Stevia-Blattes auf der Flasche mit dem Süßstoff Steviolglykosid irreführend. Der Süßstoff Steviolglykosid ist nicht gleich Stevia und hat mit der eigentlichen Pflanze nichts mehr zu tun.

Mit Urteil hat das LG Düsseldorf entschieden, dass Getränkedosen mit der Aufschrift "Die Dose ist grün" irreführend seien, weil der durchschnittliche Verbraucher den Begriff "grün" in dem Slogan umweltbezogen verstehe.

Wer die Erlaubnis erhält, Bäume im Rahmen ihres sogenannten Lichtraumprofils bis zu einer Höhe von 4,5 m zu beschneiden und die Bäume dann doch über 4,5m beschneidet, macht sich schadensersatzpflichtig, so das Urteil des OLG Brandenburg.

Der Veranstalter organisierter Wanderungen ist nicht verpflichtet, sämtliche Wanderwege ständig zu kontrollieren. Insbesondere haftet er nicht, wenn die Strecke für viele andere Wanderer passierbar ist und erst der Unfall erkennen lässt, dass ein Weg vor der Gefahr gewarnt werden muss.

Nach Urteil des OLG Hamm hat ein Kunde, der nach der Manipulation von Messeinrichtungen unerlaubt Strom zum Betrieb einer Cannabisplantage entnommen hat, für den Stromverbrauch nach einer Schätzung des Stromversorgers über 50.000 € nachzuzahlen.

Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.

In seinem Urteil beschäftigte sich der BGH mit der Auslegung einer AGB in Stromlieferungsverträgen, nach der einem Neukunden bei einer bestimmten Vertragsdauer ein einmaliger Bonus gewährt wird. Der Stromlieferant muss nun seinen Kunden den Aktionsbonus auszahlen.

Kommt es innerhalb des Hausanwesens zu einer Beschädigung der anzuliefernden Sache, stellt das keine Pflichtverletzung i.S.d. §§ 280, 281 BGB dar, weil sich der Lieferant über die bestehenden Verhältnisse innerhalb des Anwesens keine Kenntnis verschaffen kann.

Die von einem Möbel-Einrichtungshaus geplante Werbeaktion mit dem Slogan "Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am ... regnet" ist kein erlaubnispflichtiges Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages, so das Urteil des VGH Baden-Württemberg.

Deutsche Zivilgerichte haben es immer wieder mit dem Thema Fenster und Türen zu tun. Eine kleine Urteilssammlung zu den Themen einbruchsichere Türen, Einbruchdiebstahl, Wohnungsaufbruch durch die Feuerwehr, Dekorationen vor der Wohnungstüre u.v.m.