Laufschuhe mit elektronischer Fersendämpfung sind keine Elektrogeräte. Damit unterliegen sie nicht den Vorschriften wie andere elektronische Geräte hinsichtlich Registrierung, Rücknahme und Entsorgung. Die in dem Elektrik- und Elektronikgerätegesetz geregelten Pflichten der Hersteller gelten nicht für einen solchen Sportschuh.

Karlsruhe/Berlin (DAV). Einem Besucher, der auf einem Reiterhof die Pferde mit umliegendem Heu füttert, droht Schadensersatz. Erleiden die Pferde in der Folge eine Kolik und müssen eingeschläfert werden, muss er den Schaden tragen. Dies auch dann, wenn er gar nicht wusste, dass man die Pferde nicht mit ungelagertem Heu füttern darf. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Januar 2008 (AZ: 12 U 73/07) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Berlin (DAV). Für die Einhaltung des Rauchverbots sind grundsätzlich die Betreiber der Gaststätten sowie die von ihm beauftragten Personen, etwa die Bedienung, verantwortlich. Gegebenenfalls müssen sie sogar Maßnahmen ergreifen, damit das Rauchverbot eingehalten wird.

Gera/Berlin (DAV). Gemeinden haben keine generelle Räum- und Streupflicht. Lediglich verkehrswichtige und gefährliche Straßenstellen müssen im Winter gestreut werden, sofern eine allgemeine Straßenglätte vorliegt. Darauf macht die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil vom Landgericht Gera (AZ.: 2 O 2235/03) vom 29. Juli 2005 aufmerksam.

Wer einen Behandlungstermin bei seinem Kieferchirurgen kurzfristig absagt, muss diesem für die ausgefallene Behandlung nicht unbedingt ein Honorar zahlen oder Schadensersatz leisten.

Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Die Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen.

Berlin (DAV). Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ: 5 O 227/06).

In einem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. Februar 2004 (Az. 6 B 10279/04) werden traditionelle Veranstaltungen wie Kappensitzungen als sehr seltene Ereignisse von hoher Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft eingestuft. Damit darf vor den tollen Tagen sogar bis 24 Uhr laut gefeiert werden.

Elfjährige Kinder bedürfen keiner Überwachung auf Schritt und Tritt sowie keiner ständigen Kontrolle ihres Aufenthaltsortes, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 28. September 2006 (Az.: 4 U 137/05).

Berlin (DAV) - Gemeinden können ein allgemeines Taubenfütterungsverbot erlassen. Wer trotzdem füttert, kann mit einer Geldbuße in Höhe von 20 € belegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Februar 2007 (AZ - 2 Ss OWi 836/06 -) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.