Dank der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gibt es heute eine Vielzahl von Anbietern. Einige rechnen nicht selbst ab, andere Telefongesellschaften versenden eigene Rechnungen. Aber Vorsicht: Abrechnungsfehler kommen durchaus vor, auch bei den großen Anbietern.

Wer schweigt, der bleibt? Nämlich auf der Liste eines Meinungsforschungsinstituts, das ohne Bedenken Bankkunden zu Hause anrufen darf? So jedenfalls hatten es sich fantasiereiche Banker vorgestellt, die eine Telefonaktion in ihrem Auftrag den damit belästigten Kunden zuvor in Briefen mitgeteilt hatten...

Rechtstipp: Trotz 2.500 Euro Abwrackpremie beim Kauf eines Neuwagens, der Gebrauchtwagenhandel scheint weiter zu boomen. Jedenfalls bemühen sich immer öfter interessierte Käufer auch und gerade um ältere Modelle. Die Angebote erreichen den Besitzer formlos per Visitenkarte unter dem Scheibenwischer.

Düsseldorf, 24.02.2009 - Wer aufgrund falscher Angaben beim Rentenversicherungsträger zuviel Rente bezieht, muss die Überzahlung zurückzahlen. Dies gilt laut ARAG Experten auch, wenn der Rentenbezieher von den unrichtigen Angaben gar nichts gewusst hat.

Rechtsinfo: Fährt ein gerufener Rettungswagen ohne Patienten wieder ab, obgleich der Notarzt diesen hätte ins Krankenhaus transportieren lassen, so muss der zuhause Gebliebene für die anfallenden Kosten aufkommen. Findet trotz medizinischer Notwendigkeit kein Transport statt, fällt die Anfahrt nicht unter die Kassenleistung, wissen ARAG Experten.

Legt ein Energieversorgungs-Sondervertrag lediglich fest, dass der Vorzugspreis für das dem Kunden gelieferte Gas auch den "allgemeinen" Änderungen der übrigen Tarifpreise unterliegt, so ist eine solche Preisanpassungsklausel unzureichend und damit hinfällig.

Die im Jahre 2006 eingetretene Insolvenz der Privatbank Reithinger hat nach wie vor und in mehrfacher Hinsicht erhebliche Konsequenzen für zahlreiche Anleger, die ihre Anteile an den so genannten Deutschlandfonds durch einen Kredit bei der Bank finanziert haben.

(LG Coburg) -  Schwere Gewitterstürme mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen sind inzwischen auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Das gefährdet aber nicht nur den Baumbestand zunehmend. Auch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt stetig. Denn gerade bei Straßenbäumen haben sie sehr weit gehende Kontroll- und Pflegepflichten.

Mainz/Berlin (DAV). Rundfunkgebühren müssen auch dann für ein Radio bezahlt werden, wenn das Radio schon seit Jahren nicht funktioniert. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 17. März 2008 (AZ: 4 K 472/07.mz) die Klage eines Geschäftsmannes gegen einen Gebührenbescheid abgelehnt.

Gewähren neue Mitglieder ihrem Golfclub bei ihrem Eintritt ein Darlehen muss der Golfclub bei deren Ausscheiden das Darlehen zurückzahlen. Er darf die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass keine Warteliste von weiteren Interessenten bestehe.