Autokauf - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt.

Zwangsvollstreckung - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist.

Urteil: Der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind kann als Steuerhinterziehung bewertet und der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden.

Urteil: Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben, mit der sie der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen. Das gleiche gilt für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber.

Mitgliedsvertrag - Die Weigerung, Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio in bar entgegenzunehmen, obwohl im Vertrag Barzahlung nicht ausgeschlossen wurde, berechtigt den Kunden des Fitnessstudios zur fristlosen Kündigung.

Urteil: Wer in einem Supermarkt über einen Rollcontainer stürzt, kann dafür in der Regel nicht den Supermarktbetreiber verantwortlich machen. Ist der Container gut sichtbar und besteht ausreichend Platz um an ihm vorbeizugehen, trägt der Kunde die Folgen des Sturzes alleine.

Formwirksamkeit - Die Unterschrift des an der Beurkundung Beteiligten unter einer notariellen Urkunde erfordert die Unterzeichnung wenigstens mit dem Familiennamen. Steht davor offenbar fälschlicherweise der Vorname des begünstigten Ehepartners, ändert sich an dieser Rechtslage nichts.

Schmerzensgeld - Das Landgericht Coburg sprach einer Klägerin ein Schmerzensgeld von 5.000 € zu, nachdem sie durch ein Blondierungsmittel eine Verätzung und dadurch eine 5 cm große kahle Stelle erlitten hatte.

Fahrzeugmangel -  Tritt bei einem neuen Fahrzeug im ersten Jahr ein Mangel auf, so gilt die Vermutung, dass dieser schon bei der Auslieferung vorlag. Einen Anspruch auf Beseitigung eines solchen Mangels hat man auch dann, wenn der Fehler nach Ablauf eines Jahres und noch vor Ablauf des zweiten Jahres auftritt.

(AG München) Eine sich automatisch nach außen öffnende Eingangstüre ist bei einem Supermarkt allgemein bekannt. Parkt jemand direkt vor der Eingangstüre und wird durch das Öffnen der Türe sein Auto beschädigt, hat er den Schaden selbst zu tragen.