Verkehrssicherungspflicht - Ein Supermarktbetreiber muss dafür sorgen, dass auch Kunden mit geringerer Körpergröße die in den Verkaufsregalen platzierten Waren gefahrenfrei erreichen und entnehmen kann.

Ein Prozessbeteiligter muss einen im Verhalten eines Richters liegenden Ablehnungsgrund bis zum Ende der Sitzung geltend machen, wenn er nicht sein Recht, diesen wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, verlieren will.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt.

Fehlbehandlung - Nachdem durch eine Fehlbehandlung eine Patientin gestorben ist, wurde einem Heilpraktiker seine Heilpraktikererlaubnis entzogen. Es bestand die dringende Gefahr, dass es zu weiteren Fehlbehandlungen kommen könnte.

Honorarvereinbarung - Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beinhaltet, spricht eine Vermutung für die Unangemessenheit.

Autogas - Wird ein Auto nachträglich auf Gasbetrieb umgebaut und werden dadurch die Zylinderkopfdichtungen beschädigt, muss der Umrüster den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Das OLG Oldenburg gab einer Frau recht, die mit ihrem Fahrrad auf einem ungestreuten Radweg gestürzt war und sich dabei den Arm verletzte. Die Gemeinde habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, allerdings treffe die Klägerin ein hälftiges Mitverschulden, da sie das Glatteis erkannt habe und vorsichtiger hätte fahren müssen.

Transportschaden: Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart haften Möbelunternehmen gegenüber ihren Kunden für Transportschäden, die bei der Anlieferung entstehen. Anderslautende Klauseln sind hier nicht zulässig.

Gewinnmitteilung - Das OLG Köln hat den Anspruch eines Kunden auf Zahlung von 13.400,- Euro aus einer Gewinnzusage gegen eine "Shopping"-Firma aus Luxemburg bejaht.

Mobilfunkvertrag: Wenn ein Mobilfunkanbieter Bestandsdaten eines Kunden zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs von Forderungen an Dritte übermittelt, stellt dies einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis dar.