Ein Mieter installierte innerhalb des Balkons eine Parabolantenne. Diese wurde nach innen in den Balkon hinein in der Art von Blumenkästen befestigt, ohne dass damit eine Substanzverletzung einherging. Dem Vermieter störte die SAT-Antenne dennoch und klagte auf Entfernung.

In vielen Mietverträgen finden sich keine Angaben zur Größe der Wohnung. Dennoch werden die Verträge abgeschlossen, weil die Mieter auf Angaben des Maklers zur Wohnfläche vertraut haben. Stellen sich diese Aussagen später jedoch als falsch heraus, fragen sich die Mieter häufig, ob sie den Mietvertrag noch anfechten können.

An der Wohnungseingangstür einer Mieterin sah der Vermieter ein Dekorationsschild mit den Worten "Willkommen". Sowas geht bei uns nicht, so der Vermieter, wenn das jeder macht! Er verlangt die Entfernung der Dekoration sowie die Feststellung, dass die Mieterin zur Anbringung an der Wohnungstür nicht berechtigt ist.

In den kalten Wintermonaten freut sich jeder über ein warmes Zuhause. Umso schlimmer, wenn dann die Heizkörper kalt bleiben. Wie Mieter bei einem Ausfall der Heizung vorgehen sollten und welche Ansprüche sie gegenüber dem Vermieter stellen können, zeigt folgender Beitrag.

Bei vermieteten Räumen steht das Hausrecht grundsätzlich allein dem Mieter zu. Der Vermieter darf ohne Erlaubnis des Mieters die vermieteten Räume grundsätzlich weder selbst betreten noch ist er befugt, anderen wirksam den Zutritt zu gestatten oder zu versagen.

Ein Mann, der im Stehen uriniert, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB nur auf die tatsächliche Wohnungsgröße ankommt. Der Senat gibt damit seine bisherige 10-Prozent-Rechtsprechung auf, die Kappungsgrenze gilt jedoch weiterhin.

Grundsätzlich steht dem Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung nicht zu. In diesem Fall war aber die Mieterin mit 82 Jahren im fortgeschrittenen Alter und zudem sehbehindert.

Ein Mieter-Ehepaar hat bei Einzug alle Wände mit "Super Color Wohnraumfarbe, seidenglänzend" angestrichen. Bei Auszug verlangte die Vermieterin die Entfernung der Farbe, da diese nicht atmungsaktiv sei und die Schimmelbildung fördern würde. In Ihrer Klage verlangt die Vermieterin einen Schadensersatz i.H.v. 4000 Euro.

Das Amtsgericht München hatte zu entscheiden, ob eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigt.