Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Die Mieter widersprachen der Kündigung, da der im Jahre 1930 geborene Mieter etliche gesundheitliche Einschränkungen habe und an einer beginnenden Demenz leide, die sich zu verschlimmern drohe, wenn er aus seiner gewohnten Umgebung gerissen würde.

Die Wohnung des Mieters war sehr stark verschmutzt und dermaßen vollgestellt, dass u. a. ein Raum gar nicht betreten werden konnte. Auch das Badezimmer war als solches nicht benutzbar. Hinzu kam, dass der Mieter die Räume nur unzureichend beheizt hatte. Der Vermieter kündigte - zu Recht?

Wer im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung die Luft mit Nikotin- und Teerschwaden verunreinigt, darf das nur in einem Maße tun, das Nachbarn und Miteigentümer nicht einschränkt. Etwas mehr Licht in den blauen Dunst bringt folgender Beitrag und nennt beispielhafte Urteile.

Ihre Mietwohnung wird verkauft? Keine Panik! Das klingt meist schlimmer als es ist. Wechselt eine Mietwohnung den Eigentümer, bleibt der Mietvertrag in der Regel unangetastet. In einigen Fällen haben die Mieter sogar ein Vorkaufsrecht. Dann ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter über den Verkauf der Wohnung zu informieren.

Bei der Nebenkostenabrechnung erstreckt sich das Einsichtsrecht des Mieters im Rahmen der Belegeinsicht grundsätzlich auf die Originalunterlagen. Ein Anspruch auf Einsicht in die Originalunterlagen besteht auch dann, wenn der Mieter aufgrund der großen Entfernung zum Sitz des Vermieters die Vorlage der Unterlagen am Mietobjekt verlangen kann.

In einem Mietvertrag war geregelt, dass die Miete bis zum dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss. Der Mieter zahlte die Miete am dritten Werktag des Monats bei seiner Bank ein. Der Geldeingang beim Vermieter war nach dem dritten Werktag. Der Vermieter kündigte - zu Unrecht, wie der BGH bestätigte.

Die Mieterin bewohnt seit 2004 eine Erdgeschosswohnung des Vermieters in Berlin. Seit Ende 2012 kommt es nach Einzug einer neuen Familie in der darüberliegenden Wohnung nach ihrer Behauptung zu ständigem Kinderlärm durch Stampfen, Springen, Poltern, Schreien und Lärm durch lautstarke familiäre Auseinandersetzungen.

Das Mietverhältnis wurde gekündigt und der Mieter möchte bzw. soll z. B. vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen? In einem solchen Fall lohnt sich der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit er wirksam wird?

Eine Mieterin lagerte vor ihrem Kellerabteil Gegenstände. Der Vermieter forderte die Mieterin zur Entfernung der Gegenstände auf. Die Mieterin kam der Aufforderung nur teilweise nach und der Vermieter ließ die Gegenstände entfernen. Die Mieterin erstatte Strafanzeige, der Vermieter kündigte das Mietverhältnis. Zu Recht?

Kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigenbedarf zu Gunsten eines ihrer Gesellschafter oder deren Angehöriger geltend machen? Ja, sagt der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und beantwortet in seinem Urteil zwei wichtige Fragen zur Eigenbedarfskündigung und zur Anbietpflicht durch den Vermieter.