Friedhelm A. ist seit über 40 Jahren Mieter einer Wohnung in Düsseldorf. Der Vermieter hat das Mietverhältnis fristlos gekündigt, weil aus der Wohnung "Zigarettengestank" in das Treppenhaus gelange. Der BGH hat den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen, die nun entschieden hat.

Eine Mieterin verlangt knapp 950,00 EUR von der bereits an die Vermieterin gezahlten vollen Miete für die Monate Juni 2014 bis März 2015 zurück, weil sie sich vom Nachbargrundstück durch Baulärm und Staub gestört fühlte. Die Vermieterin weigert sich, weil der Lärm nicht von ihr zu verantworten war.

Ein Mieter schloss einen Mietvertrag über die Anmietung einer 25qm großen Einzimmerwohnung. Im Laufe der Zeit erfuhr die Hausverwaltung, dass auch die Ehefrau und dessen zwei Kinder in der Wohnung lebten. Der Mieter wurde aufgefordert, die Personenanzahl auf 2 zu reduzieren. Dem kam er nicht nach - es folgte die Kündigung.

Die Mieterin begehrt den Austausch eines 17 Jahre alten Teppichs. Der Vermieter ist zum Austausch bereit, will aber stattdessen einen Laminatboden verlegen. Darf der Vermieter einfach gegen den Willen des Mieters einen anderen Bodenbelag verlegen?

Ein Vermieter kündigte einen veralteten Kabelvertrag und ließ stattdessen eine Satellitenanlage installieren. Der Mieter wollte den Kabelanschluss behalten und ging dagegen gerichtlich vor. Darf ein Vermieter einfach ohne Zustimmung des Mieters einen vertraglich vereinbarten Kabelanschluss durch eine Satellitenantenne ersetzen?

Auf eine ausgeschriebene Mietwohnung bewerben sich manchmal 300 Wohnungssuchende. Einzelne Immobilienmakler sehen darin eine neue Geschäftsidee und verlangen pro Wohnungsbesichtigung zwischen 35 Euro und 50 Euro. Darin sieht der Stuttgarter Mieterverein eine klare Umgehung des Wohnungsvermittlungsgesetzes.

Aus der Wohnung einer Mieters drang ein undefinierbarer unangenehmer Geruch, der mehr als zwei Wochen anhielt. Die Vermieterin befürchtete, dass Schimmel oder Fäulnis die Ursache des üblen Geruchs sind und verlangt eine Besichtigung der Wohnung. Der Mieter weigert sich.

Immer wieder drangen Wildschweine auf das Grundstück einer am Waldrand gelegenen Wohnanlage ein, weil der Zaun an einigen Stellen stark beschädigt war. Man könne sich inzwischen nicht mehr frei bewegen, ohne Angst zu haben - so der Mieter. Dieser kürzte die Miete im Schnitt um knapp 15%. Zu Recht?

Einem Vermieter steht ein Pfandrecht an den von seinem Mieter eingebrachten pfändbaren Sachen zu, um Forderungen aus dem Mietverhältnis, z.B. offene Mieten, zu sichern. In diesem Fall hat der Vermieter die Grundstückeinfahrt seines Mieters zugeparkt, um zu verhindern, dass wertvolles Zubehör aus der Kfz-Werkstatt weggebracht werde.

Eine Mieterin beleidigt ihre Nachbarn, wirft Gegenstände wie Knochen, Tonscherben, Erde, Salatblätter, Federn und Grünabfälle auf die Terrasse des unter ihr wohnenden Mieters und verursacht nachts Lärm, indem sie ihren Rollkoffer durch das Treppenaus in den Keller rollen lässt. Muss man sich das bieten lassen?