Für eine Reisende wurde eine Karibikreise zum Albtraum. Der Schrank hatte weder Kleiderstange noch Türen, die Gardine hing an zwei Ösen, die Toilette war nicht gereinigt und funktionierte nicht, tote Fliegen und Käfer lagen herum und so ging es gerade weiter... Die Reisende verlangt eine Reisepreisminderung.

Ein Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das OLG München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH entschieden, die das Reiseportal weg.de betreibt.

Ein Fluggast war sehr darüber verärgert, dass er seine 272 g Büffel­mozza­rella, 155 g Nord­see­krabben­salat und 140 g "Flens­bur­ger Förde­topf" nicht im Hand­ge­päck mit­ge­führen durfte. Weil ihm die Sache keine Ruhe ließ, zog er vor das Verwaltungsgericht sowie Oberverwaltungsgericht.

Ein älteres Ehepaar hatte eine Reise auf einem Kreuzfahrtschiff gebucht und forderte eine Reisepreisminderung, weil einige Schiffsbereiche als Drehort für die Fernsehserie "Das Traumschiff" genutzt wurden. Das Amtsgericht Bonn sprach dem Ehepaar 20% Minderung zu. Das Landgericht Bonn hat nun anders entschieden.

Die Kläger buchten eine 14-tägige Pauschalreise in die Türkei. Neben etlichen weiteren Mängeln monierten die Kläger, dass die Speisen im Bereich des Buffets nur äußerst langsam nachgefüllt wurden. Das beruhte darauf, dass russische Staatsangehörige das Büffet regelrecht geplündert hätten.

Der Kläger befand sich in Chile auf dem Weg zum Flughafen. Dabei wurde er überfallen und Reisepass sowie Flugtickets abgenommen. Er konnte seinen Flug nicht antreten, musste neue Flugtickets kaufen und einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Muss die Reiseversicherung für den Schaden in Höhe von 1.800 Euro aufkommen?

Die Kläger hatten eine Pauschalreise in die Türkei gebucht und sind beim Transfer vom Flughafen zum Hotel durch ein entgegenkommendes Fahrzeug mit schweren Verletzungen verunglückt. Sie sehen in dem Unfall einen Reisemangel und verlangen von dem beklagten Reiseveranstalter die Rückzahlung des Reisepreises.

Urlauber müssen dem Reiseveranstalter etwaige Mängel rechtzeitig melden - ansonsten ist eine Minderung des Reisepreises nicht möglich. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z. B. wenn der Veranstalter eine Mängelbeseitigung kategorisch ablehnt.

Werden das gebuchte Hotel und die Zimmer in der Internetbeschreibung der Reiseveranstalters als klimatisiert bezeichnet und liegen die Temperaturen dort um etwa 24°C während der Nacht und etwas darüber über Tag, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung.

Man freut sich meist monatelang auf seinen verdienten Urlaub. Umso ärgerlicher ist es, wenn man wegen einer Formalität den Flug ins Ausland gar nicht erst antreten kann. Daher sollte man bereits frühzeitig prüfen, welche Einreisebestimmungen für den Urlaubsort gelten.