Nach Urteil des OLG Celle sind Klauseln, die eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten ermöglichen, unwirksam. Unwirksam sind auch Bestimmungen in Pauschalreiseverträge, wonach Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich seien.

Bloß weil sich ein Reiseleiter mehr um einen Schwerstbehinderten kümmern musste und dadurch weniger präsent war, hat ein Reisender keine Mängelansprüche, so das Urteil des Amtsgerichts München. Ein Reiseunternehmen schuldet keine nicht behinderten Mitreisenden.

Ein Verbraucher, der von einem gewerblichen Reiseveranstalter ein einem Dritten gehörendes Ferienhaus gemietet hat, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Reiseveranstalter bei dem Gericht seines Wohnsitzes geltend machen.

Ein Mann buchte über ein Internetportal einen Flug für sich und als zweite Person gab er für die Eingabe des Vor- und Zunamens jeweils "noch unbekannt" in die Buchungsmaske ein. Nach Urteil des BGH sei für die zweite Person kein wirksamer Vertrag über die Beförderung zustande gekommen.

Nach Urteil des BGH müssen Fluggäste auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann. Wird die Mitnahme verweigert, steht dem Fluggast eine Ausgleichszahlung zu.

Mit Urteil entschied der BGH über die Frage, ob ein Luftfahrtunternehmen auch die pauschale Ausgleichsleistung in Höhe von 600 Euro je Fluggast zu zahlen hat, wenn ein Interkontinentalflug annulliert wird. Der BGH verneinte die Frage.

Reisemängel - Das Hotelzimmer ist verdreckt, die Poollandschaft eine Großbaustelle und das angepriesene Abendessen besteht aus aufgewärmter Tiefkühlkost. Ein Beitrag über die Rechte Reisender und wie sie ihre Ansprüche richtig geltend machen.

Treten während einer Schwangerschaft Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen, so das Urteil des AG München. Im Sinne der Versicherungsbedingungen kann damit eine "unerwartete schwere Erkrankung" vorliegen.

Die EU-Norm gilt nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für Reisevermittler, so das Urteil des EuGH. Zusatzleistungen wie Reiserücktrittsversicherungen dürfen nicht voreingestellt sein, sondern müssen vom Kunden aktiv ausgewählt werden.

Der Begriff "Wellness" oder "Wellnesshotel" ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Wie sehen die Rechte der Gäste aus, wenn der versprochene Wellnessbereich sich als Uralt-Sauna mit angrenzendem Kaltwasserbecken und der Fitnessraum als Besenkammer mit Hantelbank entpuppt?