Muss ein Reisender zu Beginn und am Ende eines Urlaubs jeweils in ein anderes Hotel umziehen, weil sein eigentliches Hotel überbucht war, berechtigt dies zwar zur Minderung, stellt aber keine derartige erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reise dar, dass zusätzlich noch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden kann.

Der Begriff "Annulierung" umfasst auch den Fall, dass ein Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren muss und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht werden. Entschädigung für den immateriellen Schaden ist möglich.

Verunglückt ein Fluggast schon im Flughafen, aber nicht erst vor oder im Flugzeug, muss die Fluggesellschaft für den Unfall nicht haften. Sie ist laut dem dafür zuständigen Montrealer Übereinkommen nur für eine Verletzung im Zusammenhang mit einer Luftbeförderung verantwortlich.

Wer Gegenstände, hier eine teure Uhr, bei der Sicherheitskontrolle eines Flufhafens zwecks Durchleuchtung in ein Behältnis legt, ist selbst dafür verantwortlich, wenn diese abhanden kommen. Es ist allein Sache des Fluggastes, die abgelegten Gegenstände im Auge zu behalten, so das Gericht.

Können Ferien nicht so ohne weiteres nachgeholt werden und erfährt der Urlauber erst am Check-in Schalter davon, dass er nicht reisen kann, ist ein Schadenersatz in Höhe von 50 % des Reisepreises als Ausgleich für die vertane Urlaubszeit angemessen.  

"Wir möchten daraufhinweisen, dass die Wahrnehmung von Motorengeräuschen an einigen Stellen auf dem Schiff unvermeidbar ist". Was versteht man denn eigentlich unter Motorengeräusche? Muss ich bei Buchung einer Premium-Suite auch mit Motorengeräusche rechnen?

Ein Fluggast erlitt Herzbeschwerden, weil ein anderer Fluggast während der Sicherheitsdemonstration durch die Besatzung, den Notausstieg betätigte und die Notrutsche auslöste. Der verärgerte Fluggast brach den Flug ab und  verlangt von dem anderen Urlauber die Erstattung des Reisepreises.

Hotelbuchungsportal: Bei einer Sortierung von Hotels unter dem Titel "Beliebtheit", können die Nutzer erwarten, dass die Darstellung auf unabhängige Gästebewertungen beruht. Durch höhere Provisionszahlungen an das Portal konnten die Hotels jedoch bessere Platzierungen erzielen. Dies wurde nun untersagt.

Wer eine Reise auf einem Kreuzfahrtschiff bucht, muss auch mit schiffstypischen Geräuschen rechnen. Motoren-,  Ladeluken-, oder Transportbandgeräusche sind hinzunehmen und stellen keinen Reisemangel für eine Reiseminderung dar.

Verbessert sich nach einem Bandscheibenvorfall das Krankheitsbild zu 90 Prozent und stellt eine Reise nicht in Frage, muss die Versicherung die Stornokosten tragen, wenn nach Reisebuchung plötzlich eine Operation notwendig wird.