Ein Ehepaar überwies regelmäßig einen Teil ihres Einkommens an einen "spirituellen Meister", damit dieser es an die "Unsterblichen" weiterleiten könne. Allerdings wurde das Geld nicht weitergeleitet, sondern selbst ausgegeben. Die Eheleute klagen auf Rückzahlung von rund 109.000 Euro.

In der Personenkontrolle der Bundespolizei sah der Kläger eine Diskriminierung, weil er alleine wegen seiner Hautfarbe von den Beamten kontrolliert worden sei. Dies sei ihm in den letzten Jahren schon häufig passiert. Er begehrt die Feststellung, dass die Kontrolle insgesamt rechtswidrig gewesen sei.

Der Kläger protokollierte, dass sein Nachbar innerhalb von fünf Monaten nach 20 Uhr 65-mal die Türen seines Pkw lautstark zugeschlagen hat. Der Kläger sieht darin eine wesentliche Belästigung und will eine gerichtliche Ruhezeit von 20.00 bis 7.00 Uhr in einem Radius von 25 Metern um sein Haus durchsetzen.

Auch das Jahr 2016 bringt wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich. Einige, wie die Erhöhung des Kindergeldes oder die Erhöhung der BAföG-Sätze, wirken sich positiv im Geldbeutel aus. Andere Regelungen betreffen vor allem Häuslebauer und Immobilieneigentümer. Nachfolgend eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen.

Mit starken Bauchkrämpfen wurde ein Gefangener in ein Krankenhaus verbracht. Der Arzt führte im Beisein von sechs Polizisten Einläufe zur Darmentleerung durch. Obwohl der Gefangene Hand- und Fußfesseln trug, durfte er nicht den Toilettenraum aufsuchen. In Gegenwart der Polizeibeamten musste er seine Notdurft verrichten.

Der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 407/12) hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Eintragung und Überwachung von Fristen und Terminen grundsätzlich nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen darf, denen die notwendige Erfahrung fehlt.

Die Klägerin wollte mit ihrer Freundin einen gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen verbringen. Allerdings endete der Nachmittag in der Notaufnahme, nachdem der Stab des Kaffeezubereiters brach und sich der heiße Kaffee über die Klägerin ergoss.

Ein Fußballverein verlangt von dem beklagten Fußballfan Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem ihrer Heimspiele. Das Landgericht Köln hatte der Klage stattgegeben. Darüber hat nun das OLG Köln entschieden.

Die Klägerin fühlt sich durch den Hund ihres Nachbarn gestört. Sie verlangt, dass der Nachbar geeignete Maßnahmen vornimmt, die gewährleisten, dass wochentags und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr keine wesentlichen lautstarken Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken ausgehen.

Der folgende Beitrag befasst sich mit zehn Urteilen rund um den Herbst- und Winterdienst. Dabei geht es um ganz grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel diese: Wie breit muss eigentlich ein geräumter Weg sein? Und wie sieht es mit Streugutresten aus, die auf einem Weg liegen geblieben sind und ihrerseits eine Gefahr darstellen?