In einer Folge der Sendung "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" stellte eine Packung "Leibniz Pick up" den Preis für eine erfolgreich absolvierte Dschungelprüfung dar, was von den Teilnehmern mit Jubel aufgenommen wurde. Die Landesmedienanstalt ist der Auffassung, dass das Produkt in der Sendung insgesamt zu stark herausgestellt worden sei.
Das EEG in seiner bestehenden Form ist ein fortgesetzter Rechtsverstoß zu Lasten der Verbraucher. Trotz aller Reformen bestehen die gravierenden Mängel des EEG bezüglich Verfassungs- wie Europarechts bei der Formulierung sowie der Anwendung des Gesetzes weiter.
Die Aufgabe der ersten juristischen Staatsprüfung wurde mit "ungenügend" (0 Punkte) bewertet, nachdem bei einer Hilfsmittelkontrolle festgestelt wurde, dass sich in der Aktentasche des Klägers eine nicht als Hilfsmittel zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung befand. Der Kläger sieht die Bewertung als unverhältnismäßig.
Die Kläger vertreten die Auffassung, dass es mit dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung nicht vereinbar sei, dass sie neben ihrer Kirchenmitgliedschaft auch ihre "derzeitige Religionsausübung" beenden müssten, um dem staatlichen Zwang der Kirchensteuer zu entgehen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz sieht in der gegenwärtig praktizierten Videoüberwachung in den Bussen und Straßenbahnen der Klägerin einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Sie hat daher der Klägerin angeordnet die Überwachung einzustellen, soweit diese nicht Konzept und Nachweise für die Überwachung vorlege.
§ 59a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist insoweit verfassungswidrig und nichtig, als er Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten verbietet, sich mit Ärztinnen und Ärzten sowie mit Apothekerinnen und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zu verbinden.
Ein herrlicher Sonnentag lädt gerne dazu ein, im eigenen Garten ein Sonnenbad zu nehmen. Auch die Lebengefährtin des Klägers lag im uneinsehbaren Grundstück lesend auf einer Liege, als sie plötzlich durch eine Flugdrohne gestört wurde. Sie sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Es war doch einiges an Geld, das ein Rechtsanwalt aus Oldenburg nicht weitergab und lieber für sich behielt. Das OLG Oldenburg hat nun die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg bestätigt, mit der er zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt sowie ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn verhängt wurde.
Der Käufer von 19.733 Telefonkarten sieht sich in seinen Erwartungen enttäuscht, weil mit den Telefonkarten keine 0900-er Nummern und andere Mehrwertdienste anwählbar sind. Er verlangt, dass man ihm die Karten gegen den Wert von knapp 100.000 Euro umtauscht.
Die aufgrund fehlender Orientierungslinien bestehende Funktionseinschränkung der Rückfahrkamera kann bei einem Mercedes Benz CLS 350 CDI einen erheblichen Sachmangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt vom Fahrzeugkauf berechtigt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.