Nach Urteil des BGH ist die viel genutzte Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend) nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Dies stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Das LG Köln hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates vorsehen. Die Klauseln stellen eine unangemessene Benachteiligung dar.

Ein Bewertungsportal über Ärzte ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Recht der Internetbetreiberin auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Der Betreiber einer Fanpage sei hierfür datenschutzrechtlich nicht verantwortlich.

Das Urheberrechtsgesetz schützt nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch kleinste Teile davon, so das Urteil des AG München. Werden über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) Bruchstücke eines Werkes zum Download angeboten, macht sich der unberechtigt Anbietende schadenersatzpflichtig.

Bereits vor mehr als einem Jahr wurde die Button-Lösung eingeführt, um Verbraucher vor Abofallen-Abzocke zu schützen. Dessen ungeachtet versuchte die JW Handelssysteme GmbH auch weiterhin, Konsumenten in eine Kostenfalle zu locken.

Ein File-Hosting-Dienst ist zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet.

Beide Webseiten bieten den Erwerb von Doktortiteln an. Weil der US-amerikanische Betreiber Urheberrechtsverletzungen durch ein anderes deutschsprachiges Internetportal geltend macht, das dieselbe Dienstleistung anbietet, ist die Klage vor dem AG Flensburg zu verhandeln.

Das Landgericht Köln verurteilt einen Familienvater zur Zahlung von 7000 Euro in einem Filesharing Fall. Es beruft sich auf angebliche Widersprüche in den Aussagen des Beklagten.

Mit Beschluss hat das Landgericht München I entschieden, dass ein Pornofilm, der lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigt, keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Es fehle offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung.