Kein Recht auf Parkplatz
Ein Anwohner hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Parkplätze auf öffentlichem Grund in seiner Gegend erhalten bleiben. Wird ein Parkplatz zu einem Behindertenparkplatz, muss der Anwohner das laut ARAG hinnehmen, wenn er kein besonderes entgegenstehendes Interesse hat. Niemand habe einen Anspruch darauf, dass in der Nähe seines Hauses sämtliche Parkmöglichkeiten auf Dauer erhalten bleiben. (VG Koblenz, Az.: 6 K 569/13.KO).
Mithaftung beim Überholen einer Fahrzeugkolonne
Das Oberlandesgericht Hamm hat laut ARAG in zwei Fällen, in denen es beim Überholen einer Fahrzeugkolonne zu einer Kollision kam, auf eine Mithaftung des Überholers erkannt. Im ersten Fall traf den Unfallverursacher drei Viertel der Gesamtschuld wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage, im zweiten Fall war es ein Drittel wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots (OLG Hamm, Az.: 9 U 191/12 und Az.: 9 U 12/13).
Inlineskaterin trifft Mitverschulden am Unfall
Eine Inlineskaterin, die in einer nicht übersehbaren Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn fährt und deswegen mit einem entgegenkommenden Pkw kollidiert, trifft ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall und hat 75 % ihres Schadens selbst zu tragen (OLG Hamm, Az.: 9 U 1/13).
Wann dürfen Radfahrer bremsen?
Die Vollbremsung eines Radfahrers ist nur dann gerechtfertigt, wenn er wirklich durch ein abbiegendes Fahrzeug zu einer Notbremsung gezwungen wird. Ansonsten muss er laut ARAG so behutsam bremsen, dass er nicht stürzt (AG Münster, Az.: 48 C 3693/12).
Totalschaden: Wann muss Nutzungsausfall bezahlt werden?
Erleidet ein elf Monate altes Fahrzeug einen Totalschaden, so ist laut ARAG der Versicherer des Schädigers nicht dazu verpflichtet, dem Geschädigten bis zur Lieferung eines von ihm bestellten Neuwagens generell die Kosten eines Leihwagens beziehungsweise eine Nutzungsausfall-Entschädigung zu zahlen (LG Kiel, Az.: 13 O 60/12).
Wer zahlt, wenn das Abbiegen unklar ist?
Lässt ein Linksabbieger den nachfolgenden Verkehr über seine Absichten im Unklaren, so kann er im Fall eines Unfalls laut ARAG nicht damit rechnen, eine Entschädigung zu erhalten (AG Dortmund, Az.: 424 C 10112/11).
Parken in der Umweltzone: Nur mit gültiger Plakette
Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Denn auch das Parken ist eine Teilnahme am Verkehr in der Umweltzone (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 135/13).
Vorsicht bei Gegenverkehr
Wer bei Einfahrt in eine Engstelle ursprünglich Vorfahrt hatte und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, trägt eine hälftige Mitschuld, so das Urteil des LG Heidelberg. Der Unfall hätte durch Anhalten und gegenseitige Verständigung verhindert werden können. (LG Heidelberg, Az.: 1 S 14/13).
StVO in der Tiefgarage
Auch in Tiefgaragen müssen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden, selbst wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden und die Klage eines Fahrers abgewiesen, der beim Rückwärtsausparken mit einem in die Tiefgarage einfahrenden Fahrzeug kollidiert war (Az.: 343 C 26971/12).
Zu schnell...
Kollidiert ein Fahrzeug, das mit einer um 30 Prozent überhöhten Geschwindigkeit eine Vorfahrtstraße befährt, mit einem einfahrenden wartepflichtigen Fahrzeug, das wegen Sichtbehinderung langsam und vorsichtig in die Vorfahrtstraße eingefahren ist und beim Erkennen der Gefahr anhielt, haftet der Vorfahrtsberechtigte zu Zweidrittel (OLG München, AZ: 10 U 4938/12).
Nichttragen von Motorradschuhen
Nach Entscheidung des OLG Nürnberg gäbe es jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewußtsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich sei. Daher sei ein Mitverschulden eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, aus diesem Grunde zu verneinen. (OLG Nürnberg, AZ: 3 U 1897/12)
Warndreieck nicht vergessen!
Auch bei einem Notstopp auf der Autobahn, bei dem sich der Fahrer erbrechen muss, sollte dieser sofort danach ein Warndreieck aufstellen. Tut der das nicht, muss er mit einer Mithaftung von 50% rechnen, auch wenn ein anderer Fahrer aus Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht. (OLG Hamm, AZ: 26 U 12/13)
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Kassel/Berlin (DAV). Auch bei scheinbar eindeutigen Unfällen, bei denen die Schuldfrage geklärt scheint, sollte man nicht auf einen Anwalt verzichten. Die entsprechenden Kosten müssen durch den Unfallverursacher ebenfalls ersetzt werden, selbst wenn der Rechtsbeistand schon vor einem Gerichtsverfahren eingeschaltet wurde. Urteil lesen