Der Lehrplan für das Fach Erdkunde sah unter anderem den "Besuch eines islamischen Kulturzentrums, einer Moschee" vor, der in der 5. und 6. Schulstunde angesetzt war. Die Eltern eines Schülers der 7. Klasse eines Gymnasiums waren damit nicht einverstanden und schickten ihren Sohn nicht in die Schule.

Der Kläger führte den jungen Hund einer Freundin aus. Auf dem Parkplatz eines Restaurants überkam den Hund ein allzu tierisches Bedürfnis. Die Folge war ein Hundhaufen und eine handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Restaurantbesitzer und dessen Vater. Vor dem Amtsgericht wurde der Streit fortgesetzt.

Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen durch das Lehrpersonal des beklagten Landes anlässlich eines im Sportunterricht erlittenen Zusammenbruchs geltend. Der Kläger ist zu 100% als Schwerbehinderter anerkannt. 

Der Beklagte besuchte seine Ex-Freundin, um den ersten Geburtstag ihres Retrievers zu feiern. Er brachte einen Ball mit und spielte mit dem Hund. Dieser war außer sich vor Freude, brach sich aber nach einem Sprung in die Luft das Hinterbein. Die Ex-Freundin verlangt nun Schadensersatz in Höhe von knapp 18.000 €.

Der Antragsteller bewarb sich um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Bundespolizei. Beim Einstellungsverfahren verschwieg er ein gegen ihn wegen des Vorwurfs der Körperverletzung geführtes Ermittlungsstrafverfahren. Wegen Zweifeln an seiner charakterlicher Eignung wurde die Einstellung versagt.

Ein Discounter hatte in einer Filiale in Frankfurt am Main auf Schildern mit unzutreffenden Herkunftsangaben für Obst und Gemüse geworben. Die Kartoffeln kamen zum Beispiel nicht aus Italien, sondern aus Frankreich. Gegen den Discounter hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten.

Mehr als 80.000,- € ließ der 75-jährige Kläger der 37-jährigen Beklagten zukommen. Als er die Rückzahlung verlangte, warf sie ihm verschmähte Liebe vor und berief sich auf Schenkungen. Nun hat das Landgericht Köln darüber entschieden, ob sie das Geld zurückzahlen muss.

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung") vorgelegt (BT-Drs. 19/8581). Mit dem Gesetzentwurf wird die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang auf fünf Jahre erhöht.

Eine islamische Religionsgemeinschaft rügte eine Regelung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das nach deren Auffassung mit dem Ziel geschaffen worden sei, Richterinnen mit Kopftuch von den Verhandlungen auszuschließen. Jedoch werde weiterhin das Kreuz in den Verhandlungsräumen erlaubt.