Am Tage des Ablaufs der Beschwerdebegründungsfrist wollte ein Rechtsanwalt seinen Schriftsatz per Fax an das Gericht schicken. Nachdem das Faxen erfolglos geblieben ist, scannte er den unterschriebenen Schriftsatz ein und schickte diesen als PDF per E-Mail an das Gericht. Dort kam der Schriftsatz zu spät an.

Im vorliegenden Fall hat der Eigentümer eines Hauses das Dach mit hochglänzend glasierten Dachziegeln und teils mit matt glasierten Ziegeln eindecken lassen. Von diesem Dach wurden die Kläger so stark geblendet, dass sie ihren Garten sowie Wohn- und Esszimmer nur mit gesenktem Kopf nutzen konnten.

In einem Ablehnungsgesuch schilderte der Kläger ausführlich seinen Eindruck, dass die Verhandlungsführung der Amtsrichterin u.a. stark an "einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten" erinnere. Schmähkritik oder Meinungsfreiheit?

Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung - sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Dabei kann es auch zu Streitigkeiten kommen. Eine kleine Sammlung rechtlicher Entscheidungen.

Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial, hier in einer psychatrischen Klinik, kann einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und Straftatbestände erfüllen.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss das Land Hessen einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld i. H. v. 12.000 € zahlen.

Übergibt der vertretene Rechtsanwalt seinem Vertreter für die Vertretungszeit seine beA-Karte und seine PIN (Geheimzahl), spricht viel dafür, dass die Einreichung eines Schriftsatzes durch den Vertreter über beA mittels beA-Karte und PIN des Vertretenen unwirksam ist.

Im vorliegenden Fall hat der Käufer einer Zwergseidenhenne Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages erhoben, weil sich kurze Zeit nach dem Kauf herausstellte, dass die über das Internet angebotene Henne tatsächlich ein Hahn war.

Auch die Stadt Braunschweig muss auf das Eigentum der Bürger, das sie verwahrt, aufpassen. Über die Beschädigung einer von der Stadt Braunschweig verwahrten Sportpistole entschied nun der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig durch Urteil vom 29.05.2019 (Az. 11 U1/19).

Der Vertreiber eines "Kinderwunsch-Tees", darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt.