Gegen einen muslimischen Angeklagten wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt, nachdem er sich beharrlich geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts zu erheben. Dagegen wehrt er sich und macht geltend, dass er sich nur für Allah erheben dürfe.

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.

Eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts München war einiger Zeit mit der Beitreibung verschiedener Forderungen gegen die angeklagte Reichsbürgerin befasst. Diese forderte von der Gerichtsvollzieherin in notariell beglaubigter Form und unter Eid den Nachweis ihrer Legitimation und der Vereidigung.

Um die Fitness zu steigern, hat der Beklagte für sich und seine Freundin einen Trainingsvertrag mit einem Personal Trainer abgeschlossen. Bereits am nächsten Tag schrieb dieser per Email, dass er sich in den Kosten vertan hätte. Damit waren die beiden Fitnesskunden nicht einverstanden. Trotzdem verlangte der Trainer Kosten in Höhe von 4250 Euro.

Das Landgericht Köln hatte zu entschieden, ob ein Auktionshaus Schadensersatz leisten muss, wenn es für den Eigentümer eines chinesischen Gefäßes rund 75.000 Euro erzielte und das Gefäß über ein anderes Auktionshaus in London für über 200.000 Britische Pfund versteigert wurde.

Das Ende einer Beziehung kann auch der Beginn eines Streites sein, wenn der Partner gekränkt, verletzt oder wütend ist. Oftmals stellt der Expartner einem nach, erzählt Lügengeschichten oder verlangt Gegenstände zurück, die er angeblich mal gekauft hat. Im vorliegenden Fall folgte nach der Trennung der Streit ums Auto.

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestünden und der Rechtsschutzversicherer zur Deckung verpflichtet sei.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem ersten Urteil vom 28.09.2017 - 1 U 302/17 zum sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist.

Eine Frau aus München ließ auf den linken Unterarm einen Schriftzug tätowieren. Der gesamte Schriftzug war jedoch verwaschen und unleserlich und handwerklich in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Die Frau verlangt Schmerzensgeld und Ersatz von Zukunftsschäden.

Mit Urteil (Az.: 5 K 7/16) hat der 5. Senat des Finanzgerichts erkannt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO ist, wenn sie - entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO - nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist. Die Einspruchsfrist betrage dann ein Jahr.