Eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts München war einiger Zeit mit der Beitreibung verschiedener Forderungen gegen die angeklagte Reichsbürgerin befasst. Diese forderte von der Gerichtsvollzieherin in notariell beglaubigter Form und unter Eid den Nachweis ihrer Legitimation und der Vereidigung.

Der Sachverhalt

Des Weiteren forderte die Reichsbürgerin die Gründungsurkunden des Bundeslandes und anderer Stellen, auf welche die Vereidigung erfolgte. Sollte die Gerichtsvollzieherin diesen Forderungen nicht nachkommen, drohte die Angeklagte ihr an, dass dies als ihre "unwiderrufliche und absolute" Zustimmung zu folgenden Maßnahmen und aller hieraus folgenden Konsequenzen gelte:

  • Bestellung eines Pfandrechts gegen die Gerichtsvollzieherin zu ihren Gunsten in Höhe von 500.000 Euro bzw, 5 Millionen US-Dollar bzw in Höhe von 50 Millionen US-Dollar gegen ihre Behörde
  • Eintragung der Gerichtsvollzieherin in ein "internationales Schuldnerverzeichnis" und entsprechende Publikationen in den Medien,
  • Verzicht der Gerichtsvollzieherin auf jegliche Rechtsmittel.

Dadurch wollte die Reichsbürgerin die Gerichtsvollzieherin zur Einstellung der Zwangsvollstreckungen veranlassen und sich selbst die Bezahlung der Vollstreckungsforderungen ersparen, was ihr aber nicht gelang.

Weitere Fälle der Reichsbürgerin

Per E-Mail forderte sie den Präsidenten des Amtsgerichts München unter Drohung auf, die von ihr geforderten Legitimationsnachweise beizubringen. Gegenüber einer Rechtspflegerin forderte sie unter Drohungen die Vorlage von Legitimationspapieren. In gleicher Weise agierte sie mit einer E-Mail gegenüber einer Staatsanwältin, die in einem Ermittlungsverfahren gegen sie tätig war.

Das Urteil

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war sie geständig. Der Richter verhängte wegen der versuchten Erpressungen jeweils Geldstrafen von 100 Tagessätzen, wegen der versuchten Nötigungen jeweils 60 Tagessätze.

Zur Strafzumessung führt er aus: "Zu Lasten der Angeklagten musste gesehen werden, dass sie Personen angegangen ist, die in der öffentlichen Hand und insbesondere auch der Rechtsfindung und der Rechtsdurchsetzung dienen. Letztlich war das Verhalten der Angeklagten ein Angriff auf die Rechtspflege als solche". Das Urteil ist rechtskräftig.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2017- 844 Ds 241 Js 185845/16

AG München, PM
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