Nachfolgend finden Sie einige interessante Urteile aus 2012 zum Thema Internet, Computer und Telefonie in kurzer Übersicht. Einige Urteile sind etwas kurios oder rufen sogar Kopfschütteln und Unverständnis hervor.

Im vergangene Jahr war einiges los in Deutschlands Gerichtsälen. Es gab zahlreiche wegweisende Urteile. Einige sind allerdings auch kurios oder rufen sogar Kopfschütteln und Unverständnis hervor. Die interessantesten Urteile aus 2012 zum Thema Internet, Computer und Telefonie haben ARAG Experten zusammengetragen.

Hotelbewertungen sind generell zulässig

Ein Hotelbetreiber kann nicht verlangen, dass sein Hotel generell im Internet nicht bewertet wird. Denn ein Hotel ist laut ARAG Experten unzutreffenden und für den Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da es deren Löschung verlangen und diese gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen kann (OLG Hamburg, Az.: 5 U 51/11).

Vorsicht bei Bankgeschäften mit dem Smartphone

Das Smartphone sollte laut ARAG Experten keineswegs für Online-Überweisungen genutzt werden, wenn auf diesem auch die dafür notwendigen Transaktionsnummern (TAN) per SMS empfangen werden. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen kann dem Betroffenen bei Missbrauch ein hoher finanzieller Schaden entstehen.

Widerrufsbelehrung erst nach Auktionsende

Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per E-Mail unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann laut ARAG rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen (OLG Hamm, Az.: I -4 U 145/11).

Kündigung wegen Facebook Eintrag

Bei der Frage, ob ein Arbeitnehmer wegen negativer Äußerungen über einen Kunden seines Arbeitgebers auf Facebook gekündigt werden darf, ist unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im „öffentlichen“ oder über den sogenannten „privaten“ Bereich bei Facebook nur im Freundeskreis erfolgt ist. Dies hat laut ARAG der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit Beschluss entschieden (Bayerisches VG, Az.: 12 C 12.264).

Keine Gebühr für Auszahlung von Restguthaben

Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen AGB laut ARAG Experten keine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages verlangen (OLG Schleswig Holstein,  Az.: 2 U 12/11).

Wucherpreise bei Ebay

Im Rahmen der Ersteigerung eines luxuriösen Handys auf der Internetplattform eBay kann nicht schon dann ein wucherähnliches Rechtsgeschäft angenommen werden, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie der der Gegenleistung. Der BGH hat laut ARAG klargestellt, dass die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zum Vorliegen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts nicht ohne Weiteres auf die Situation einer Internetversteigerung übertragbar ist (BGH, Az.: VIII ZR 244/10).

Schadensersatz bei Prepaid Karte

Ein Mobilfunkanbieter kann sich laut ARAG Experten schadenersatzpflichtig machen, wenn er einen Kunden bei einem Prepaidvertrag mit der Tarifoption einer automatischen Aufladung nicht deutlich darauf hinweist, dass mit dieser Option das deutlich erhöhte und kaum kontrollierbare Risiko außerordentlich hoher Kosten verbunden ist (KG Berlin, Az.: 22 U 207/11).

Hotspots müssen ihre Nutzer nicht identifizieren

Anbieter kostenloser Hotspots müssen ihre Nutzer nicht identifizieren. Damit dürften laut ARAG Experten WLAN-Internetzugänge beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen weiterhin so angeboten werden, dass sie auch von anonymen Nutzern verwendet werden können (LG München I, Az.: 17 HK O 1398/11).

Beleidigung über Facebook: Kündigung

Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen können eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dies gilt laut ARAG auch für Einträge in sozialen Netzwerken wie Facebook (AG Duisburg, Az.: 5 Ca 949/12).

Keine Haftung bei Filesharing

Grundsätzlich haften Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes nicht, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Dies hat laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof klargestellt (BGH, Az.: I ZR 74/12).

Ein Beitrag der ARAG SE
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