Wer bei Einfahrt in eine Engstelle ursprünglich Vorfahrt hatte und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, trägt eine hälftige Mitschuld, so das Urteil des LG Heidelberg. Der Unfall hätte durch Anhalten und gegenseitige Verständigung verhindert werden können.
Wenn sich keine Anhaltspunkte für einen Unfallschaden ergeben, dann besteht keine Pflicht zu weiteren Nachforschungen und damit auch nicht zu einer Abfrage bei der zentralen Datenbank des Herstellers betreffend eine dort etwa vorhandene "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs.
Erfolgreich ging ein Kläger gegen seine ehemalige Lebensgefährtin vor, die seinen BMW verkauft hatte. Zwar war die Ex-Partnerin als Halterin eingetragen, der Kläger hingegen stand im Kaufvertrag.
Wenn durch ein Fahrverbot der Nebenjob bedroht ist, muss das Gericht dies nicht berücksichtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das zusätzliche Einkommen nur den Lebensstandard hebt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreffenden im Übrigen aber gesichert sind.
Wird ein Auto in einer Waschstraße beschädigt, weil sich am Ausgang die Tore nicht öffnen, haftet der Betreiber der Waschanlage. Der Geschädigte muss den Vorgang allerdings so darlegen, dass eindeutig ist, dass der Schaden allein durch das Waschen entstanden sein kann.
Eine Unterschreitung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn die Unterschreitung mindestens 3 Sekunden oder die Strecke der vorwerfbaren Unterschreitung mindestens 140 m beträgt.
Nach Urteil des AG München ist beim Ausparken der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr erst abgeschlossen, wenn eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt wurde. Kommt es vorher zur Kollision, spricht der erste Anschein für das Verschulden des Einfahrenden.
Eine Ampel die Rotlicht zeigt, verbietet nicht, vor der Ampelanlage auf ein Tankstellengelände abzubiegen und nach Durchfahren dieses Geländes hinter der Ampel wieder in den durch sie geschützten Verkehrsraum einzufahren. Nach Beschluss des OLG Hamm liege kein Rotlichtverstoß vor.
Werden Mäharbeiten an einer Bundesstraße durchgeführt und ein vorbeifahrendes Fahrzeug durch wegschleudernde Steine beschädigt, so haftet das Land für den Schaden. Nach Urteil des BGH, sei der Fahrzeugverkehr vor dieser Gefahr durch aufgestellte Warnhinweise nicht hinreichend geschützt.
Läuft ein 11-jähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Autos auf die Straße, obwohl es das mit angemessener Geschwindigkeit herannahende Auto gesehen hat, tritt die Betriebsgefahr eines Kfz tritt vollständig zurück.