Nachdem ein Autofahrer durch ein Poliscan Speed "geblitzt" wurde, beantragte sein Verteider bei der Verwaltungsbehörde die Einsicht in die Bedienungsanleitung, den Messfilm sowie die schriftliche Angaben des Herstellers über die geräteinterne Funktionsweise.
Das Vier-Augen-Prinzip ist jedenfalls im Land Baden-Württemberg bei jeder Messung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P zu beachten. Da bei diesem Messverfahren kein Foto gefertigt wird, muss gewährleistet sein, dass der Messwert richtig abgelesen und ins Messprotokoll übertragen wird.
Ab welchem Betrag liegt ein "bedeutender Fremdschaden" im Sinne des § 69 II Nr.3 StGB vor mit der Folge, dass der Beschuldigte als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges bewertet werden kann und ihm daher eine Fahrerlaubnisentziehung droht?
Hat der Verteidiger ein Einsichtsrecht in die Bedienanleitung und Lebensakte eines Geschwindigkeitsmessgerätes? Das AG Cottbus bejaht diese Frage und befasst sich mit dem Umfang der Akteneinsicht in Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Das Recht zur Vorfahrt ist kein Freifahrtschein. Wird eine mögliche Verletzung der Vorfahrt erkennbar, muss der Vorfahrtberechtigte adäquat reagieren, so das Urteil. Hätte eine Kollision vermieden werden können, trägt auch der Vorfahrtberechtigte eine Mithaftung.
Nach Urteil des BayVGH, stelle allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, wenn die Daten danach sofort wieder gelöscht würden.
Auch wenn die voraussichtlich anfallenden Mängelbeseitigungskosten unterhalb der Bagatellgrenze von 1 % des Kaufpreises liegen, kann sich die Erheblichkeit eines Mangels aus seiner subjektiven Bedeutung ergeben, so das Urteil des OLG Frankfurt am Main.
Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches erlischt nicht, wenn der Autohalter seinen bisherigen Wagen ab- und einen neuen anmeldet. Die Verkehrsbehörde kann ihre ursprüngliche Auflage dann auf das aktuelle Fahrzeug übertragen.
Der Führerschein wird EU-weit vereinheitlicht. Damit wird das nahezu einzige Dokument, das bisher bis zum Lebensende seine Gültigkeit besaß, in seiner unbefristeten Form abgeschafft. Jetzt ist die neue Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten und mit ihr einige Änderungen der Fahrerlaubnisklassen.