Das Bundeskabinett hat den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Der Entwurf sieht u.a. vor, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen.

Die Bandbreite strafrechtlicher Sanktionen, die ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausschließlich für Straftaten vorsieht, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden, gibt der Justiz im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität bisweilen zu wenige Reaktionsmöglichkeiten, um in geeigneter Weise auf Straftäter einzuwirken.

Fahrverbot für alle Straftaten

Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Fahrverbots auf alle Straftaten soll daher den Gerichten auch jenseits von verkehrsbezogenen Delikten ein zusätzliches Mittel an die Hand geben, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken, und zugleich der Vermeidung insbesondere kurzer Freiheitsstrafen dienen.

Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme

Im Strafverfahrensrecht wird für bestimmte Straßenverkehrsdelikte eine Ausnahme von der vorrangigen richterlichen Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben geschaffen und die Anordnungskompetenz insoweit auf Staatsanwaltschaft und Polizei übertragen. Für welche Straßenverkehrsdelikte die Ausnahmeregelung gilt, wird im Gesetz näher bestimmt. Dabei bleibt die Möglichkeit der nachträglichen richterlichen Überprüfung der Anordnung unberührt.

Des Weiteren werden Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt. Dazu gehören die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz.

Zum Gesetzesentwurf:
RegE: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung (PDF, 137KB)

Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung. Die Vorschläge beruhen auf der Feststellung von Defiziten im geltenden Straf- und Strafprozessrecht

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:

Ordnet ein Polizeibeamter beim Betroffenen eine Blutabnahme an, ignoriert aber den richterlichen Eildienst, weil ihm egal ist, wie dessen Entscheidung ausfällt, liegt eine bewusste Umgehung des Richtervorbehalts vor, die nach Beschluss des OLG Naumburg zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Urteil lesen

Es bestehen erhebliche Bedenken gegen eine Praxis, die den gesetzlichen Richtervorbehalt für den Bereich verwaltungsbehördlicher Eingriffsmaßnahmen durch eine großzügige Verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel flächendeckend aushebelt. Urteil lesen

"Guten Tag. Allgemeine Verkehrskontrolle!" Diese Begrüßung kann für viele Autofahrer, die ein Glas zu viel getrunken haben, erheblichen Ärger nach sich ziehen. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt und wird auch nicht als solches behandelt, informiert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Urteil lesen

Seit dem 1. Januar gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Es ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Der Bund übernimmt das BAföG vollständig. Diese und viele andere Neuregelungen traten zum Jahresanfang 2015 in Kraft. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de