BGH verkündet Urteil. In dem durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte geführten Fall hat der BGH heute sein erstes Urteil betreffend DAB Bank im Zusammenhang mit der Falschberatung der Anleger durch die Accessio (ehem. Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) verkündet.

Der Fonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin" entpuppt sich für die mehr als 9.000 Anleger endgültig als Gurke.

Bei der Abrechnung geplatzter Immobiliendarlehen werden neben rückständigen Raten und dem Restdarlehen stets auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen von den Banken in Rechnung gestellt.

Drei Schifffonds aus dem Fondshaus Hamburg (FHH) mussten wegen Zahlungsunfähigkeit vor dem zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

In seinem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Erstattungsbeiträge im Rahmen der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen sind, soweit sie Werbungskosten ersetzen.

Die SolarWorld AG hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 24.01.2013 ihre Anleger in Angst und Schrecken versetzt. Die Gesellschaft offenbarte damit erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und kündigte einen Restrukturierungsbedarf an.

Nach der Insolvenz des Schiffsfonds im Jahr 2012 wurde das Schiff um 3,4 Mio. € an einen Schrotthändler in Singapur verkauft. Die Anleger haben einen Totalverlust erlitten.

Gegen die Frankfurter S&K Gruppe wird nach diversen Medienberichten durch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Laut Angaben der Wirtschaftswoche verfügte die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung von 100 Mio. Euro.

Ein Duplikat des Kontoauszugs müssen Banken zwar nicht kostenlos zur Verfügung stellen, zumindest sollte es aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank ausrichten, so das Urteil des OLG Frankfurt/Main. 15 Euro für die Nacherstellung sind zuviel.

Da im Zuge des Insolvenzverfahrens nicht einmal mit einer vollständigen Befriedigung der bevorrechtigter Gläubiger zu rechnen ist, besteht keine Veranlassung, etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.