Wer als Fußgänger ein hohes Aggressionspotential an den Tag legt, kann auch zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten aufgefordert werden, dessen Nichtbeibringung zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, so die Entscheidung des VG München.

Gemäß § 14 Abs. 1 StVO muss sich ein Ein- oder Aussteigender so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dazu gehört auch das in der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss.

Grundsätzlich seien die Voraussetzungen für die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges erfüllt, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis - objektiv - Drogen zu sich nehme. Die Glaubhaftmachung eines unbewussten oder durch Dritte manipulierten Konsums harter Drogen setze detaillierte, in sich schlüssige Darlegungen voraus.

Das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr rechtfertigt nach § 3 Abs. 2 i.V.m § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPG) über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge beizubringen*.

Von Oktober bis Ostern herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Warum sich der Autofahrer an diesem Zeitraum orientieren sollte, wie die EU-Kennzeichnung beim Kauf neuer Reifen helfen kann und was bei der Fahrt in den Urlaub zu beachten ist, wird im folgenden Beitrag erläutert.

Der Radfahrer verunfallte mit 1,6 Promille BAK auf dem Fahrrad. Da der Fahrradfahrer ein medizinisch-psychologischen Gutachten nicht fristgemäß vorlegte, entzog die Stadt Ludwigshafen ihm die Fahrerlaubnis und untersagte ihm gleichzeitig das Führen von Fahrrädern.

Vom gesetzlichen Tatbestand ist die bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons nicht mehr gedeckt, weil eine solche Handlung keinen Bezug zur Funktionalität des Geräts aufweise. Daher erfülle den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnehme, um es andernorts wieder abzulegen.

Das Bundesverkehrsministerium reagierte nun auf die Kritik, dass das geplante PKW-Maut-Gesetz eine dreizehnmonatige Vorratsdatenspeicherung nahezu des gesamten PKW-Verkehrs auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen erlaubt.

Bundesverkehrsminister Dobrindt versichert zur PKW-Maut, niemand müsse fürchten, "dass jetzt irgendwo Profile gespeichert werden könnten". Ist das denn wirklich so? Rechtsanwalt Matthias Bergt hat sich kritisch mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt.

Nach Entscheidung des OLG Hamm (1 RBs 1/14), darf ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Der Gesetzeswortlaut differenziere nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor.