Kann man eigentlich Schadensersatz verlangen, wenn man aufgrund eines unverschuldeten Unfallereignisses ein Fußballspiel verpasst? Im folgenden Fall verlangte der Kläger aus abgetretenem Recht Schadensersatz, wegen eines teilweise verpassten Fußballspiels.
Auf Stammtischweisheiten sollte man sich besser nicht verlassen, wenn es darum geht, was im Straßenverkehr erlaubt und was verboten ist, warnt Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa in Stuttgart: "Die Folgen könnten teuer werden."
In einer Tiefgarage besteht die Pflicht zur gesteigerten Rücksichtnahme. Dabei hat der rückwärts aus einem Stellplatz Herausfahrende wegen der durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse höheren Gefahr eine erhöhte Sorgfaltspflicht, so das Urteil (Az. 3 O 93/14) des Landgerichts Heidelberg.
Welcher Autofahrer kennt das Problem nicht: Man ist auf der linken Spur der Autobahn unterwegs und wird plötzlich von einem PS-starken Fahrzeug bedrängt. Dessen Fahrer betätigt die Lichthupe und fährt so nahe auf, dass man das Gefühl hat, es kracht jeden Moment.
Ein Radfahrer möchte weiterhin die Bundesstraße als Arbeitsweg befahren und wendet sich gegen das Verbot für Radfahrer und Mofafahrer durch Verkehrszeichen. Durch das Verbot müsse er durch den Wald und dort gäbe es keinen zumutbaren Radweg. Es sei ein einziger Matschweg mit zahllosen Pfützen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit einem Urteil (1 K 702/14.NW) entschieden, dass eine EU-Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen werden darf, wenn sich nach deren Erteilung aufgrund neuer Tatsachen berechtigte Zweifel an der Fahreignung ergeben, die nicht ausgeräumt werden.
Eine Radfahrerin war auf dem Radweg rechts an einer Bushaltestelle vorbeigefahren, als ein Bus hielt und die Fahrgäste ausstiegen. Sie kollidierte mit einem der Aussteigenden, stürzte und verletzte sich an der Lendenwirbelsäule. Die Radfahrerin verklagte den Busfahrgast auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Kosten für einen vorgerichtlich tätigen Rechtsanwalt können nur dann ersetzt verlangt werden, wenn die Einschaltung des Rechtsanwalts erforderlich war. Dies ist nicht gegeben, wenn es um einen einfachen Schadensfall handelt oder ein Servicevertrag mit der Leasingsfirma zur Schadensabwicklung besteht.
Der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die Nutzung der Navigationshilfe oder eines anderen Hilfsdienstes eines Mobiltelefons regelt.
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage darf erst erfolgen, wenn die Behörde zuvor alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters getroffen hat. Das VG Trier hat es als nicht ausreichend angesehen, lediglich die Seniorchefin zu befragen, die jedoch keine Aufklärungsbereitschaft zeigte.